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Nebenanspruch

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KOBLENZ – Urteil, 10 U 1515/07 vom 31.10.2008

Leistungsfreiheit wegen falscher Angaben zu Schlüsseln zum Brandobjekt.

Beweisanforderungen zu Eigenbrandstiftung/Vollbeweis mit gegebenenfalls zwingenden Indizien erforderlich.

Für Rückforderung von Teilregulierung nach § 812 BGB keine Verschuldensvermutung nach § 6 III VVG.

BGH – Beschluss, V ZB 109/08 vom 28.10.2008

Die entsprechend § 321 ZPO erfolgte Ergänzung einer Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO ist wie die Ausgangsentscheidung selbst nicht anfechtbar. Die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Berufungsgericht ändert daran nichts.

LAG-DUESSELDORF – Urteil, 17 Sa 281/08 vom 25.09.2008

1.) Die Trennung der Auswahlverfahren zur Lehrereinstellung nach Einstellungs- und Beförderungsbewerbern ist mit Art. 33 Abs. 2 GG und den Grundsätzen der Bestenauslese vereinbar.

2.) Die Beschränkung der Auswahlverfahren zur Lehrereinstellung (AV 2 im November) und (AV 4 im Mai) auf Einstellungsbewerber ist zulässig. Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (insbesondere der Schule) stellt ein verfassungsrechtliches Schutzgut dar, das auch zu einer Beschränkung nach Art. 33 Abs. 2 GG führen kann.

BAG – Urteil, 6 AZR 657/07 vom 24.09.2008

§ 34 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 3 und Unterabs. 2 BAT-O verstoßen gegen § 4 Abs. 1 TzBfG und sind daher unwirksam, soweit danach Urlaubsgeld, Zuwendung und vermögenswirksame Leistungen unberücksichtigt bleiben.

HESSISCHES-LAG – Urteil, 14 Sa 1863/07 vom 03.07.2008

Zur Unzulässigkeit einer Provisionsregelung, die jeweils für ein Jahr befristet war, deren Neufestsetzung im freien Ermessen der Arbeitgeberin stand und die mehr als 25 % der Jahresbezüge ausgemacht hat.

SAARLAENDISCHES-OLG – Urteil, 8 U 694/05 vom 27.09.2007

a. Die Auszahlung der Darlehensvaluta nach Zugang des Darlehensantrags beinhaltet regelmäßig eine stillschweigende Annahme des Kreditantrags des Kunden durch die Bank.

b. Bei einer Mehrheit von Darlehensnehmern gilt ein Darlehen grundsätzlich als von allen empfangen, wenn die Darlehensvaluta auch nur an einen von ihnen mit - mutmaßlichem - Einverständnis des anderen überwiesen wird.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 104/07 vom 04.09.2007

1. Das Oberlandesgericht München muss eine Sache nicht dem Bundesgerichtshof vorlegen, wenn es von einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts abweichen will. Die Pflicht zur Vorlegung entfällt nämlich, wenn das Gericht, von dessen Entscheidung abgewichen werden soll, nicht mehr besteht aus dem Reichsgebiet ausgeschieden ist oder wenn die Zuständigkeit auf das jetzt entscheidende Oberlandesgericht übergegangen ist.

2. Dient die Beurkundung eines Kaufvertrags ausdrücklich der Vermeidung der Enteignung, so bleiben in den Kaufvertrag aufgenommene Nutzungsentschädigungen für die Zeit der vorzeitigen Besitzeinweisung oder vorzeitigen Besitzüberlassung, die durch Verzinsung der Entschädigung ab dem Zeitpunkt des Besitzübergangs auf den Enteignungsbegünstigten geleistet werden, bei der Bemessung des Geschäftswert nach § 18 Abs. 2 KostO außer Betracht.

BGH – Beschluss, X ZB 6/05 vom 27.06.2007

Das Patent darf im Einspruchs(beschwerde)verfahren nur dann insgesamt widerrufen werden, wenn die Widerrufsgründe sämtliche selbständigen Patentansprüche betreffen oder der Patentinhaber die Aufrechterhaltung des Patents nur im Umfang eines Anspruchssatzes begehrt, der zumindest einen nicht rechtsbeständigen Patentanspruch enthält (Fortführung des Sen.Beschl. v. 26.9.1996 - X ZB 18/95, GRUR 1997, 120 - elektrisches Speicherheizgerät).

BGH – Urteil, IX ZR 96/04 vom 01.02.2007

a) Bei anfechtbarem Erwerb von Geld hat der Anfechtungsgegner Prozesszinsen ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu entrichten.

b) Gezogene oder schuldhaft nicht gezogene Zinsen sind als Nutzungen ab dem Zeitpunkt der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung herauszugeben.

OLG-CELLE – Beschluss, 7 W 57/06 vom 06.07.2006

Die nachträgliche Vervollständigung eines ohne Tatbestand und Entscheidungsgründen ergangenen Versäumnisurteils, das sich gegen eine im Ausland ansässige Partei richtet, ist zulässig.

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 56/05 (Hs) vom 24.03.2006

Jemand, der sich durch die massenhafte Versendung von Werbemails einen massiven Werbevorteil verschafft, beeinträchtigt Mitbewerber, was - in Ermangelung anderer Anhaltspunkte - gegen den Schutzumfang einer gegenüber einem Mitbewerber erteilten Unterlassungserklärung verstößt.

BGH – Beschluss, X ZB 5/04 vom 14.03.2006

a) Es ist zulässig, über die Patentanmeldung in der Fassung des Hauptantrags zu entscheiden und die Entscheidung über die Patentanmeldung in der Fassung des Hilfsantrags zurückzustellen.

b) Übereinstimmungen im Schutzbereich von Patentansprüchen berühren das Rechtsschutzbedürfnis jedenfalls solange nicht, wie der Erteilungsantrag nicht auf eine mehrfache Patentierung ein und desselben Gegenstands gerichtet wird.

SAARLAENDISCHES-OLG – Beschluss, 4 W 32/06 vom 15.02.2006

Zur Berücksichtigung des Zinsanspruchs bei der Berechnung der Obsiegens- und Unterliegensanteile im Rahmen der Kostenentscheidung.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 25 U 63/04 vom 27.01.2006

1. Zu den Auswirkungen einer Änderung eines Vermögenszuordnungsbescheides, der auf Grund einer Einigung aller in Betracht kommenden Zuordnungsberechtigten ergangen ist (§ 2 Abs. 1 VZOG).

2. Zum Übergang von Verpflichtungen aus Mietverhältnissen als "grundstücksbezogen" gemäß § 1 a Abs. 1 Satz 2 VZOG.

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 3/05 vom 26.01.2006

Zu den Voraussetzungen einer Urteilsergänzung nach § 321 I ZPO.

BGH – Urteil, I ZR 5/03 vom 19.01.2006

Bei der Fernsehaufzeichnung einer Konzertaufführung wird das dargebotene Musikwerk nicht verfilmt. Das Werk der Musik wird dadurch nur vervielfältigt, nicht bearbeitet.

Die Vorschrift des § 96 Abs. 1 UrhG schützt den Inhaber des Vervielfältigungsrechts, indem sie ihm ein Verbotsrecht hinsichtlich andersartiger Werknutzungen (öffentliche Wiedergabe und Verbreitung) gibt, die mithilfe des rechtswidrig hergestellten Vervielfältigungsstücks vorgenommen werden. Auf die Vervielfältigung rechtswidriger Vervielfältigungen ist sie nicht entsprechend anzuwenden. Soweit die Vervielfältigungsrechte von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden, steht deshalb ein Anspruch aus § 97 Abs. 1 i.V. mit § 96 Abs. 1, § 16 UrhG dieser zu.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 4351/02 vom 22.12.2005

Wird eine erstinstanzlich ausschließlich auf ein Gebrauchsmuster gestützte Verletzungsklage erstmals in der Berufungsinstanz auf ein paralleles Patent gestützt, dessen Erteilung nach Erlass des Ersturteils bekannt gemacht wurde, entfällt die (noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung erforderliche) Beschwer nicht dadurch, dass die Klage aus dem Gebrauchsmuster nach dessen Löschung im Laufe des zweiten Rechtszuges zurückgenommen wird. Die Berufung bleibt vielmehr zulässig, da das im Wesentlichen bereits in erster Instanz verfolgte Rechtsschutzziel weder aufgegeben noch anderweitig erreicht worden ist.

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 258/04 vom 21.11.2005

Die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 S. 3, 1836 Abs. 2 S. 4 BGB a. F. ist auch auf den Anspruch auf Verzinsung der Betreuervergütung und des Aufwendungsersatzes nach altem Recht anzuwenden.

BGH – Urteil, XI ZR 90/05 vom 08.11.2005

Der Anspruch des Kontoinhabers auf Erteilung von Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen ist ein selbständiger Anspruch aus dem Girovertrag, der bei einer Kontenpfändung nicht als Nebenanspruch mit der Hauptforderung mitgepfändet werden kann.

OLG-ZWEIBRüCKEN – Beschluss, 2 UF 204/04 vom 17.03.2005

1. Eine Korrektur von vornherein unrichtiger Entscheidungen zum schuldrechtlichen Versorgungsausgleich kann in analoger Anwendung von § 10 a VAHRG erfolgen.

2. Zur Zulässigkeit der prozentualen Festlegung des schuldrechtlich auszugleichenden Betrages (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 3. September 2001 - 2 UF 104/01 = FamRZ 2002, 399 = OLGReport 2002, 30).

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 9 U 79/03 vom 22.09.2004

Hat das angefochtene Urteil der von dem Schuldner erhobenen Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses nicht durch Ausspruch eines entsprechenden Vorbehalts Rechnung getragen, so steht die Möglichkeit, die Aufnahme eines solchen Vorbehalts im Wege der Urteilsergänzung zu erreichen, nicht der Zulässigkeit der Berufung entgegen.

KAMMERGERICHT-BERLIN – Urteil, 12 U 51/02 vom 01.07.2004

Die Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen wegen Unmöglichkeit beginnt grundsätzlich nicht im Zeitpunkt der Fälligkeit des Erfüllungsanspruchs zu laufen, sondern erst mit Eintritt der Unmöglichkeit. Anders ist die Rechtslage jedoch, wenn der Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit erst in einem Zeitpunkt entsteht, in welchem der ursprüngliche Erfüllungsanspruch bereits verjährt war; in diesem Fall kann der Schuldner auch bezüglich des Schadensersatzanspruches die Einrede der Verjährung im Hinblick auf die Verjährung des Erfüllungsanspruchs erheben. Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZR 158/04 -

BGH – Beschluss, X ZB 40/02 vom 22.06.2004

Zu den Voraussetzungen der Unterbrechung im Fall einer einseitigen Erledigungserklärung.

THUERINGER-LAG – Beschluss, 1 Ta 104/03 vom 18.08.2003

1) Dem Betriebsrat steht ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung bis zum Abschluss der Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu. Der Verhandlungsanspruch des Betriebsrats ist ggf. im Wege einer Unterlassungsverfügung zu sichern (Bestätigung der Kammerrechtsprechung - vgl. Beschluss vom 26.09.2000 - 1 TaBV 14/2000).

2) Ermittlung der regelmäßigen Belegschaftsstärke bei Personalabbau in Stufen - hier Sonderproblem: Schwellenwert des § 111 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bezieht sich nach der Novellierung nicht mehr auf die im Betrieb, sondern auf die im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer.

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1962/02 vom 18.06.2003

1. Bei der Vertretung muss im Zeitpunkt der Übertragung ein notwendiger Zusammenhang zwischen dem vorübergehenden höherwertigen Einsatz des Angestellten und der vorübergehend unbesetzten Stelle des Vertretenen vorliegen.

2. Der Arbeitgeber ist darlegungspflichtig dafür, dass zum Zeitpunkt der Übertragung diese Zuordnung zwischen Vertreter und Vertretenem aufgrund konkreter Dispositionen des Arbeitgebers bestanden hat.

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1711/02 vom 21.05.2003

1. Bei dem vorübergehenden Einsatz des Angestellten auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle handelt es sich nicht um eine Vertretung im Sinne des § 24 Abs. 2 BAT, sondern um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT.

2. Nach den Grundsätzen für die Ermessensprüfung bei der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 BAT ist zunächst die Zuordnung des vorübergehenden Einsatzes des Angestellten zu der freizuhaltenden Stelle im Zeitpunkt der Übertragung zu prüfen.

LAG-HAMM – Urteil, 18 Sa 1712/02 vom 21.05.2003

1. Bei dem vorübergehenden Einsatz des Angestellten auf einer für einen Beamten freigehaltenen Stelle handelt es sich nicht um eine Vertretung im Sinne des § 24 Abs. 2 BAT, sondern um eine vorübergehend auszuübende Tätigkeit im Sinne des § 24 Abs. 1 BAT.

2. Nach den Grundsätzen für die Ermessensprüfung bei der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeit nach § 24 BAT ist zunächst die Zuordnung des vorübergehenden Einsatzes des Angestellten zu der freizuhaltenden Stelle im Zeitpunkt der Übertragung zu prüfen.

BGH – Beschluss, X ZB 4/02 vom 13.03.2003

Die Zulässigkeit eines Einspruchs, mit dem der Widerruf eines mehrere Nebenansprüche umfassenden Patents begehrt wird, erfordert nicht, daß der Einsprechende Widerrufsgründe gegen sämtliche Nebenansprüche vorträgt. Vielmehr kann der Einsprechende bei mehreren Nebenansprüchen die Patentfähigkeit nur eines Nebenanspruchs angreifen.

BGH – Urteil, IV ZR 149/02 vom 05.02.2003

Das Gericht kann über ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB), das es bei seiner Entscheidung übersehen hat, nicht im Wege eines Ergänzungsurteils gemäß § 321 ZPO entscheiden.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 29 U 3069/02 vom 05.12.2002

Die Verfilmung eines Werks der Musik - hier der Alpensinfonie -, bei der die Aufführung des Werks selbst notengetreu war, stellt nicht dessen Bearbeitung dar.

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