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Nebenanlage

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 2290/07 vom 09.02.2009

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, LBO
Schlagworte:Bebauungsplan, Ausfertigung, Sitzungsprotokoll, Planbegründung, Straßengrün, Freihaltefläche, Werbetafel, Nebenanlage, Stätte der Leistung, Verunstaltung
Stichwort:Nebenanlage
Leitsatz:1. Der Authentizitätsfunktion der Ausfertigung wird genügt, wenn der Bebauungsplan nur aus einem mit Datum gekennzeichneten einheitlichen Dokument (zeichnerischer Plan mit Textteil) besteht und der im (unterschriebenen) Gemeinderatsprotokoll enthaltene Satzungsbeschluss den Bebauungsplan mit Namen und Datum zutreffend wiedergibt. Ein Verweis auch auf die Planbegründung ist nicht erforderlich.

2. Eine Werbetafel, die (nur) für einen bestimmten Gewerbebetrieb werben soll, deren Standort aber außerhalb des Grundstücks und des Baugebiets der Stätte der Leistung liegt, ist planungsrechtlich einer Werbeanlage für Fremdwerbung gleich zu stellen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 2290/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 1 ME 233/08 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, NBauO
Schlagworte:Großtier, Hundehaltung, Kleintier, Nebenanlage, untergeordnete, Öffentliches Baurecht, Paddock, Pferdehaltung, Tierschutz
Stichwort:Nebenanlage
Leitsatz:1. Zu den Grenzen zulässiger Pferde- und Hundehaltung im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet.

2. Zur Berücksichtigung tierschutzrechlicher Gesichtspunkte bei der Baugenehmigung für einen Stall.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 ME 233/08

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 12 LB 48/07 vom 29.04.2008

Rechtsgebiete:BauGB, NBauO, VwGO
Schlagworte:Bauvorbescheid, Klageänderung, Nebenanlage, untergeordnete, Privilegierung, Windkraftanlage
Stichwort:Nebenanlage
Leitsatz:1. Privilegierung von Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB schließt nicht aus, dass eine derartige Anlage als untergeordnete Anlage eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert zulässig sein kann.

2. Auch einer Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von annähernd 100 m und einer Leistung von 600 kW kann im Einzelfall eine dienende Funktion im Verhältnis zu einem landwirtschaftlichen Betrieb zukommen, wenn der weit überwiegende Teil der erzeugten Energie zur Versorgung dieses Betriebs bestimmt ist und nur ein geringerer Teil in das öffentliche Netz eingespeist werden soll.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LB 48/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 C 10901/06.OVG vom 07.12.2006

Rechtsgebiete:BauGB, ROG
Schlagworte:Normenkontrolle, Bebauungsplan, Änderungsbebauungsplan, vereinfachtes Verfahren, Nebenanlage, Einrichtung, untergeordnete Nebenanlage, untergeordnete Einrichtung, Werbung, Werbeanlage, Werbemast, Werbeturm, Werbepylon, Gewerbegebiet, Stätte der Leistung, Raumordnung, Raumordnungsplan, regionaler Raumordnungsplan, Ziel, Anpassung, Anpassungsgebot, Anpassungspflicht, Denkmal, Baudenkmal, Kulturdenkmal, technisches Denkmal, Förderturm, Beeinträchtigung, optische Beeinträchtigung, Fernwirkung, landschaftsprägend
Stichwort:Nebenanlage
Leitsatz:1. Ein regionaler Raumordnungsplan darf die Zielaussage enthalten, dass bestimmte landschaftsprägende Kulturdenkmäler mit erheblicher Fernwirkung vor optischen Beeinträchtigungen zu schützen sind.

2. Ein Bebauungsplan, der in einem Gewerbegebiet die Errichtung eines 55 m hohen Werbemastes vorsieht, kann wegen der damit verbundenen optischen Beeinträchtigung eines benachbarten Kulturdenkmals gegen das Anpassungsgebot gemäß § 1 Abs. 4 BauGB verstoßen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10901/06.OVG


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