JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nebenamt
| Rechtsgebiete: | BRAO |
| Stichwort: | Nebenamt |
| Leitsatz: | a) Ein ordnungsgemäß berufenes richterliches Mitglied des Anwaltsgerichtshofs verliert sein richterliches Nebenamt nicht schon durch den Wechsel in ein anderes richterliches Hauptamt bei seinem Dienstherrn. b) Der Rechtsanwalt kann die Nichtvorlage des Gutachtens nicht mit fehlendem Anlass für die Gutachtenanordnung verweigern, wenn die Anordnung bestandskräftig geworden ist. c) In der Gutachtenanordnung müssen die zu untersuchenden Fragen nicht im Einzelnen benannt werden, wenn sie sich auf tatsächliche Vorkommnisse bezieht, aus denen sich zweifelsfrei ergibt, welche Fragen untersucht werden sollen. |
| Volltext: BGH - Beschluss, AnwZ (B) 81/08 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, GG |
| Stichwort: | Nebenamt |
| Leitsatz: | Die Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge gemäß § 53 Abs. 1 BeamtVG erfolgt unabhängig davon, ob die Erwerbstätigkeit erstmals nach Eintritt in den (vorzeitigen) Ruhestand aufgenommen wird oder sich als Fortsetzung bereits während des aktiven Dienstes als Beamter oder Richter ausgeübter (genehmigter) Nebentätigkeit darstellt. § 53 Abs. 1, 2 i. V. m. Abs. 7 BeamtVG verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Gleichheitsverstoß liegt weder darin, dass außerhalb des öffentlichen Dienstes erzieltes Erwerbseinkommen (aus Nebentätigkeiten) bei aktiven Beamten und Richtern im Gegensatz zu den Pensionären nicht auf die Bezüge angerechnet wird, noch darin, dass der Gesetzgeber in § 53 Abs. 7 Satz 2 BeamtVG nur ganz bestimmte Tätigkeiten (schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische und Vortragstätigkeit) von der Ruhensregelung ausgenommen hat. |
| Volltext: OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN - Urteil, 1 A 2560/07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, HBG, Hess.PflichtstundenVO, Hess.ArbzVO |
| Schlagworte: | Vordienstzeit, Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst, Hauptberuflichkeit, Teilzeitbeschäftigung, Pflichtstundenzahl, Unterrichtsermäßigung, Berechnung des Ruhegehalts. |
| Stichwort: | Nebenamt |
| Leitsatz: | Eine vordienstliche Tätigkeit kann nur dann hauptberuflich im Sinne von § 10 Satz 1 Nr. 1, § 11 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG sein, wenn ihr zeitlicher Umfang den zeitlichen Mindestumfang der Teilzeitbeschäftigung von Beamten nicht unterschreitet (wie Urteil vom 25. Mai 2005 BVerwG 2 C 20.04 Buchholz 239.1 § 6 BeamtVG Nr. 4). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 5.07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB IV, BGB, GmbHG, ZPO |
| Stichwort: | Nebenamt |
| Volltext: OLG-DUESSELDORF - Urteil, I-17 U 103/07 | |
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