JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Naturschutzverband
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, FFH-Richtlinie, NNatG, VwGO |
| Schlagworte: | Beiladung, Beteiligungsrecht, Naturschutzverband, Unterlassungsklage |
| Stichwort: | Naturschutzverband |
| Leitsatz: | 1. Bei einer Unterlassungsklage ist nur derjenige beizuladen, der von den Auswirkungen der begehrten Unterlassung unmittelbar in seinen Rechten getroffen wird. 2. a. Zu diesen Rechten können auch Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzverbände gehören. b. In dem Verfahren nach Art. 4 Abs. 2 der FFH-Richtlinie, in dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit den Mitgliedstaaten den Entwurf einer Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung erstellt, stehen den Naturschutzverbänden allerdings keine Beteiligungsrechte zu. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 OB 215/08 | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG |
| Schlagworte: | Verbandsklage, Naturschutzverband, Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, Natura 2000 |
| Stichwort: | Naturschutzverband |
| Leitsatz: | Ein Verbandsklagerecht aus § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz i.V.m. § 11 Satz 1 BNatSchG kann nur dann bestehen, wenn ein Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach nationalem Recht zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft i.S.v. § 22 Abs. 1 BNatSchG (vgl. auch § 22 a SächsNatSchG) erklärt worden ist. |
| Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 1 BS 309/07 | |
| Rechtsgebiete: | NatSchG LSA, BNatSchG |
| Schlagworte: | Naturschutzverband, Befreiung, Abweichung, Mitwirkung, Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung, Europäisches Vogelschutzgebiet, Anordnung, einstweilige |
| Stichwort: | Naturschutzverband |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff der "Befreiung" im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA ist weiter auszulegen ist als der entsprechende Begriff im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA. Unter "Befreiungen" im Sinne der erstgenannten Vorschrift sind auch Ausnahme- und Abweichungsentscheidungen nach § 45 Abs. 3 NatSchG LSA zu verstehen (Fortführung der Senatsrechtsprechung, vgl. Beschl. v. 06.11.2006 - 2 M 311/06 - Juris). 2. Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das an sich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 358/06 | |
| Rechtsgebiete: | NatSchG LSA |
| Schlagworte: | Naturschutzverband, Wanderweg, Beteiligung, Befreiung |
| Stichwort: | Naturschutzverband |
| Leitsatz: | 1. Der Begriff der "Befreiung" im Sinne des § 56 Abs. 4 Nr. 5 NatSchG LSA ist weiter auszulegen als der entsprechende Begriff im Sinne des § 58 Abs. 1 Satz 1 NatSchG LSA. Unter "Befreiungen" im Sinne der erstgenannten Vorschrift sind auch solche Ausnahme- und Abweichungsentscheidungen zu verstehen, die sich auf Schutzgebiete im Sinne des § 44 Abs. 3 beziehen. 2. Wird ein erforderliches naturschutzrechtliches Befreiungsverfahren unterlassen und führt dies dazu, dass durch tatsächliches Handeln die Schaffung vollendeter Tatsachen und eine Vereitelung des im Befreiungsverfahren bestehenden Mitwirkungsrechtes eines Naturschutzverbandes droht, kann dieser Verband beanspruchen, dass die zuständige Behörde alle Maßnahmen unterlässt, die ohne das ansich notwendige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden (vgl. OVG Thüringen, Urt. v. 02.07.2003 - 1 KO 389/02 -). |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 M 311/06 | |
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