JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > naturschutzrechtlicher Eingriff
| Rechtsgebiete: | AO, BNatSchG, BauGB, VwGO, KAG |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, naturschutzrechtlicher Eingriff, Ausgleichsmaßnahme, Zuordnung, Kostenerstattungsbetrag, Rückwirkung, Übergangsregelung, Prozesszinsen |
| Stichwort: | naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Leitsatz: | 1. Ausgleichsmaßnahmen auf der Grundlage eines vor dem 01.01.1998 beschlossenen Bebauungsplans können Eingriffsgrundstücken nur in dem Umfang (nachträglich) durch Festsetzung zugeordnet werden, in dem dies unter der Geltung von § 8a BNatSchG 1993 zulässig war. 2. Zur Bestimmung und Eignung einer ein Baugebiet vor eindringendem Oberflächenwasser schützenden Flutmulde als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme (hier verneint). 3. Dient eine als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme festgesetzte Maßnahme vorrangig anderen Zwecken, können die Kosten ihrer Herstellung nicht gemäß § 135a BauGB 1998 auf die Eigentümer der Eingriffsgrundstücke umgelegt werden. 4. Wird eine Gemeinde zur Rückzahlung eines Kostenerstattungsbetrags verurteilt, richten sich die Prozesszinsen nicht nach § 291 BGB, sondern nach §§ 236, 238 AO. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 210/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, Landesverfassung, BauGB, BNatSchG, LNatSchG, Landesverordnung, FFH-Richtlinie, Europäische Vogelschutzrichtlinie |
| Schlagworte: | Bebauungsplan, Satzung, Normenkontrolle, Ortsrandstraße, Ortsumgehung, Lärmschutzwall, Wohngebiet, Straßenverkehr, Verkehr, überregionaler Verkehr, Verkehrsversorgung, Verkehrslärm, Lärmimmissionen, Durchgangsverkehr, Zielverkehr, Quellverkehr, Verkehrsentlastung, Entlastung, Verkehrsbelastung, Verkehrsuntersuchung, Innerortslage, Ableitung, Landesentwicklungsprogramm, Zielabweichung, Raumordnungsplan, Biotop, FFH-Schutzgebiet, FFH-Gebiet, Habitatschutz, Lebensraumschutz, Lebensraumtyp, Habitat, Art, Erhaltungsziel, Ausgleichsmaßnahme, Ersatzmaßnahme, Artenschutz, Verbot, Verbotstatbestand, Befreiungslage, Befreiung, Ausnahme, Ausnahmeprüfung, Ausnahmeentscheidung, Alternative, Erhaltungszustand, günstiger Erhaltungszustand, Kohärenz, Kohärenzsicherungsmaßnahme, Natura 2000-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Abwägung, Abwägungsgebot, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Ausfertigung, Ausfertigungsvermerk, gedankliche Schnur, landesplanerischer Beitrag, Planerforderlichkeit, Verkehrspolitik, Ziel, Verkehrsentlastungskonzept, Verkehrsprognose, Kreisstraße, Anpassungsgebot, Schutzziele, erhebliche Beeinträchtigung, wesentlicher Bestandteil, Zerschneidung, Beunruhigung, Verlärmung, Standard-Datenbogen, vorhabenspezifische Maßnahme, vorgezogene Maßnahme, funktionsgleiche Maßnahme, Erheblichkeitsschwelle, dynamische Art, Schutzmaßnahme, Kompensationsmaßnahme, öffentliches Interesse, Maßnahmenplan, Lebensstätte, Brutstätte, individuenbezogene Prüfung, populationsbezogene Prüfung, Störung, Eingriff, Vermeidung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Stichwort: | naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Leitsatz: | Die Planung einer Ortsrandstraße, die zur deutlichen und nachhaltigen Verkehrsentlastung der Innerortslage beiträgt und dafür sorgt, dass zu-, ab- und durchfließender Verkehr möglichst zügig aus der Ortschaft herausverlagert wird, kann eine Abweichung von den grundsätzlichen Anforderungen des FFH-Rechts an den Lebensraumschutz rechtfertigen. Ebenso können die Voraussetzungen für eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen erfüllt sein. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10751/06.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Baurecht, Normenkontrolle, Normenkontrollantrag, Antragsbefugnis, Möglichkeit der Rechtsverletzung, Abwägungsgebot, Anspruch auf gerechte Abwägung, Eingriff, naturschutzrechtlicher Eingriff, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Ausgleich, naturschutzrechtlicher Ausgleich, Änderungsplanung, Änderungsplan |
| Stichwort: | naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Leitsatz: | 1. Zur Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO (hier: fehlende Möglichkeit der Verletzung des Anspruchs auf gerechte Abwägung der eigenen abwägungsbeachtlichen Belange). 2. Eine Änderungsplanung hängt dann nicht von der Wirksamkeit der Ursprungsplanung ab, wenn sie eine eigenständige Ordnungsfunktion erfüllt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10455/05.OVG | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BImSchG, 4. BImSchV, BauGB, NatSchG, UVPG, LUVPG, ROG, LPlG |
| Schlagworte: | Gesteinsabbau, bauplanungsrechtliche Zulässigkeit, Ziele des Regionalplans, Parzellenschärfe, Verbindlichkeit, naturschutzrechtlicher Eingriff, Ausgleich, Biotop, Konzentrationswirkung, Spruchreife, Bescheidungsanspruch |
| Stichwort: | naturschutzrechtlicher Eingriff |
| Leitsatz: | 1. Die Ausweisung eines "Schutzbedürftigen Bereichs für Naturschutz und Landschaftspflege" (Maßstab 1 : 100.000) ist regelmäßig nicht parzellenscharf verbindlich; eine Ausnahme gilt nur, wenn ein entsprechender Wille des Plangebers entweder im Regionalplan selbst oder in von ihm in Bezug genommenen Unterlagen zum Ausdruck gekommen ist. 2. Schließt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 13 BImSchG auch eine im behördlichen Ermessen stehende Entscheidung (hier: Ausnahmezulassung nach § 24a Abs. 4 NatSchG) mit ein, so kann in einem auf ihre Erteilung abzielenden Klageverfahren nur ein Bescheidungsantrag nach § 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO Erfolg haben. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 1322/99 | |
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