JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Naturrecht
| Rechtsgebiete: | LKindSchuG, LV |
| Stichwort: | Naturrecht |
| Leitsatz: | 1. Das körperliche und seelische Wohlergehen der Kinder ist nach der rheinland-pfälzischen Landesverfassung ein überragend wichtiges Gut, zu dessen Schutz Eltern und staatliche Gemeinschaft in besonderer Weise verpflichtet sind (Art. 24 und 25 LV). 2. Der Landesgesetzgeber ist hiernach befugt, im Landeskinderschutzgesetz durch ein behördliches Einladungs- und Erinnerungsverfahren Eltern zur Inanspruchnahme von Früherkennungsuntersuchungen anzuhalten und so Gefährdungen der Kindergesundheit sowie möglicher Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern entgegenzuwirken. 3. Die dazu in den §§ 5 - 10 LKindSchuG vorgesehenen Einschränkungen des Grundrechts der Eltern auf Selbstbestimmung über personenbezogene Daten sowie des Rechts der Eltern zur Erziehung ihrer Kinder (Art. 4 a und 25 LV) sind bei Beachtung vorgegebener verfahrensmäßiger Sicherungen und vorbehaltlich des Ergebnisses der erstmals im Jahr 2010 vorgesehenen Evaluation gerechtfertigt. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, VGH B 45/08 | |
| Rechtsgebiete: | SGG, GG, MRK |
| Schlagworte: | Anforderungen an die Rüge einer überlangen Verfahrensdauer Verfahrensgang: SG Berlin S 29 RA 1623/97 vom 21.12.2000 LSG Berlin L 16 RA 2/01 vom 26.07.2004 |
| Stichwort: | Naturrecht |
| Leitsatz: | 1. Bei Verletzung des Rechts auf ein zügiges Verfahren ist es im Lichte der Art 6 Abs 1 und 13 MRK sowie eines verfassungsrechtlich aus Art 2 Abs 1 und 20 Abs 3 GG herzuleitenden "allgemeinen Justizgewährungsanspruchs" zur Effektuierung des Rechtsschutzes geboten, in der Sozialgerichtsbarkeit einem Beteiligten in einem Beschwerdeverfahren gegen die Nichtzulassung der Revision das Recht einzuräumen, eine überlange Verfahrensdauer vor den Gerichten eines Bundeslandes mit einer Verfahrensrüge gemäß § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG zum obersten Gerichtshof des Bundes geltend zu machen, ohne darlegen zu müssen, dass die angefochtene Entscheidung auf diesem Verfahrensfehler beruhen kann. 2. Auch unter Berücksichtigung einer teleologischen Reduktion des § 160 Abs 2 Nr 3 Halbs 1 SGG genügt der Beschwerdeführer seiner Darlegungspflicht grundsätzlich nur dann, wenn er den Verfahrensmangel ordnungsgemäß bezeichnet. Eine konkrete Darlegung der Gründe für eine Verfahrensverzögerung ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn sich aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt, dass die Verfahrensdauer grundsätzlich nicht mehr gerechtfertigt sein kann, es sei denn, dass außergewöhnliche Umstände des Einzelfalles evident gegeben sind. 3. Eine generelle Grenze, bei deren Überschreiten in der deutschen Sozialgerichtsbarkeit im Klage- und Berufungsverfahren ein Verstoß gegen Art 6 Abs 1 MRK zu vermuten ist, liegt bei drei Jahren je Gerichtsinstanz. |
| Volltext: BSG - Beschluss, B 4 RA 220/04 B | |
| Rechtsgebiete: | EMRK |
| Stichwort: | Naturrecht |
| Leitsatz: | Vorläufige Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung |
| Volltext: EGMR - Urteil, Beschwerde Nr. 44672/98 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, GG |
| Stichwort: | Naturrecht |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 4 RA 49/96 R | |
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