Ein Heizkraftwerk, welches gebrauchtes Frittierfett zur Stromerzeugung verbrennt, ist eine genehmigungsbedürftige Anlage zur energetischen Verwertung von Abfall durch Verbrennung gemäß Nr. 8.1 Spalte 1 Buchstabe a) des Anhangs zur 4. BImSchV.
Die Aktenversendungspauschale für das Bußgeldverfahren nach § 107 Abs. 5 OWiG gilt auch für die Akteneinsicht eines Dritten und selbst dann, wenn die Aktenversendung nach Rechtskraft des Bußgeldbescheids erfolgt (Abgrenzung zu nach Landesgebührenrecht zu beurteilenden Sachverhalten).