JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Naturallohn
| Rechtsgebiete: | BGB, EStG, GewO, ZPO |
| Schlagworte: | Dienstwagennutzung, Unpfändbarkeit |
| Stichwort: | Naturallohn |
| Leitsatz: | Sind die in Geld geleistete Nettovergütung und der Sachbezug aus der Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung in ihrer Summe nach § 850c Abs. 1, § 850e Nr. 3 ZPO unpfändbar, verstößt eine Anrechnung des Sachbezugs auf das Arbeitseinkommen gegen das Verbotsgesetz des § 107 Abs. 2 Satz 5 GewO. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 733/07 | |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Schlagworte: | Dienstwagen, Privatnutzung, Nutzungspauschale, Kürzung, Sachbezug, Pfändbarkeit |
| Stichwort: | Naturallohn |
| Leitsatz: | 1. Der Ansatz des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung eines Dienstwagens kommt im Fall der gewählten Nutzungspauschale nur insoweit in Betracht, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Nutzungsbefugnis eingeräumt hat. Zwar kann der Arbeitnehmer die Nutzungspauschale nicht anteilig um die Tage kürzen, an denen der Dienstwagen wegen Krankheit, Dienstreisen usw. nicht genutzt werden kann, wenn jedoch der Dienstwagen nicht den vollen Kalendermonat zur Verfügung steht, entfällt der diesbezügliche Monatsbetrag. 2. Die Vorschrift des § 107 Abs. 2 S. 5 GewO, wonach der Wert der vereinbarten Sachbezüge die Höhe des pfändbaren Teils des Arbeitentgelts nicht übersteigen darf, findet bei richtigem Verständnis ihres Schutzzweckes keine Anwendung auf den Fall der privaten Nutzungsüberlassung eines Dienstwagens. |
| Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 13 Sa 402/07 | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Sozialplanabfindung, Ausschlussfrist, Sozialplan, Verjährung |
| Stichwort: | Naturallohn |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf eine Sozialplanabfindung ist kein "vertraglicher Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne von § 24 Satz 1 MTV-DBV Winterthur. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Urteil, 6 Sa 141/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BetrVG |
| Schlagworte: | Jahreswagen, Personaleinkauf, Branchenwechsel |
| Stichwort: | Naturallohn |
| Leitsatz: | Die Einräumung eines sog. Personalrabatts steht regelmäßig unter dem vertraglichen Vorbehalt, dass der Arbeitgeber die preisgeminderten Waren selbst herstellt. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf verbilligten Bezug dieser Waren geht daher nicht ohne weiteres nach § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB bei einem (Teil-) Betriebsübergang über. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 631/03 | |
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