JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Natur und Landschaft
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, FStrG, SächsNatSchG |
| Schlagworte: | Straßenplanung, Planfeststellung, Vermeidungsgebot, Eingriff, Natur und Landschaft, Naturhaushalt, Leistungs- und Funktionsfähigkeit des -, Entwicklungspotenzial, Überführungsbauwerk, Spannweite, lichte Weite |
| Stichwort: | Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | Das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot schützt nicht nur den aktuellen Zustand eines Lebensraumes, sondern auch künftige naturräumliche Entwicklungen, soweit deren Eintritt tatsächlich zu erwarten ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 11.04 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BNatSchG |
| Schlagworte: | Kostenerstattungsbetrag, erstattungsfähiger Aufwand, Grunderwerbskosten, Bebauungsplan, Eingriff, Natur und Landschaft, Ausgleichsbedürftigkeit, Planungsebene, Ausgleichsflächen, planinterne Sammelausgleichsflächen, nachträgliche Zuordnung, Zuordnungsfestsetzung, Reichweite, Planänderung, Bürgerbeteiligung, Planrechtfertigung, Umlegung, Umlegungsplan, Nichtigkeit, Wertermittlung |
| Stichwort: | Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | 1. Zur Rechtmäßigkeit eines Kostenerstattungsbetrages bei räumlicher und zeitlicher Entkoppelung der naturschutzrechtlichen Eingriffe von ihren Ausgleichsfestsetzungen. 2. Zur Berücksichtigung der Ausgleichsverpflichtung nach § 1 a Abs. 3 BauGB bei der Wertermittlung von Flächen im Rahmen der Umlegung. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11280/04.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG, BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägung, Eingriff, Erweiterungsabsichten, Erweiterungsinteresse, Gebot der Konfliktbewältigung, Geruchsimmissionen, Grundfläche, Überschreitung der, Kompensation, naturschutzrechtliche, Landwirtschaft, Natur und Landschaft, Stalltechnik, Stand der Technik, VDI-Richtlinie 3471, Verkehrslärm |
| Stichwort: | Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | 1. Auch der Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes ist normenkontrollantragsbefugt. 2. Zu den Anforderungen, nach denen Erweiterungsabsichten eines Landwirts bei der Planungsentscheidung zu berücksichtigen sind. 3. Der Landwirt hat keinen Anspruch darauf, dass sich seine Erweiterungsabsichten in jedem Fall gegen die Planungen eines allgemeinen Wohn- und eines Mischgebietes durchsetzen und die Gemeinde dabei das hinter dem Stand der Technik zurückbleibende Aufstallungsniveau zugrunde legt. 4. Führt die Gemeinde ein Mischgebiet an eine stark befahrene Straße heran, so muss sie versuchen, den dadurch hervorgerufenen Nutzungskonflikt durch geeignete Festsetzungen - unter anderem: Zurücktreten der Baugrenze - zu entschärfen und zu lösen. 5. Die Gemeinde muß beim Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft die im Baugebiet zulässige Versiegelung berücksichtigen. Daher sind der nach § 19 Abs. 1 BauNVO zulässigen Grundfläche auch die Überschreitungen nach § 19 Abs.4 S. 2 BauNVO hinzuzurechnen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 KN 128/03 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, VwGO, BNatSchG F 2002, Europ. Vogelschutzrichtlinie, FFH-RL, GG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Planfeststellungsbeschluss, Bundesfernstraße, Naturschutzverband, anerkannter Naturschutzverband, Naturschutzverein, anerkannter Naturschutzverein, Verbandsklage, Klagebefugnis, Verbandsklagebefugnis, Rechtskraft, Präklusion, Einwendungsausschluss, Planrechtfertigung, Bedarf, vordringlicher Bedarf, Bedarfsplan, Vogelschutz, Vogelschutzrichtlinie, Vogelschutzgebiet, faktisches Vogelschutzgebiet, Schutzstandard, Schutzregime, einstweilige Sicherstellung, Bundesanzeiger, Bekanntgabe, FFH-Schutzgebiet, potenzielles FFH-Schutzgebiet, Verträglichkeitsprüfung, Fledermäuse, Abwägungsgebot, Belange, Natur und Landschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsbild, Neugestaltung, Eingriff, Eingriffsregelung, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Vermeidung, Ausgleich, Kompensation, Trassenauswahl, Trassenalternativen, Nullvariante, Abschnittsbildung, Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP, ergänzendes Verfahren, Abwägung, Mängel bei der Abwägung, Planerhaltung, Grundsatz der Planerhaltung |
| Stichwort: | Natur und Landschaft |
| Leitsatz: | 1. Ein von der Landesregierung zum Europäischen Vogelschutzgebiet ausersehenes geeignetstes Gebiet i.S. von Art. 4 Abs. 1 Satz 4 Vogelschutz-Richtlinie, dessen Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL noch aussteht, bildet ein faktisches Vogelschutzgebiet i.S. der Rechtsprechung des EuGH und des BVerwG. Dort gilt das Schutzregime gemäß Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie. 2. Um einen Eingriff durch einen Plan oder ein Projekt in ein solches Gebiet zu rechtfertigen, darf keine gesamtgebietsbezogene Relativierung des Schutzes i.S. von Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL erfolgen. 3. Zu den Voraussetzungen der Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL und der Bekanntgabe eines Europäischen Vogelschutzgebiets im Bundesanzeiger. 4. Auch ein Verstoß gegen Art. 4 Abs. 4 Satz 1 Vogelschutz-Richtlinie in einem faktischen Vogelschutzgebiet kann grundsätzlich durch ein ergänzendes Verfahren i.S. von § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG behoben werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn auf gesicherter Grundlage von einer künftigen Erklärung zum besonderen Schutzgebiet i.S. von Art. 7 FFH-RL ausgegangen werden kann. 5. Zum Einwendungsausschluss gemäß § 61 Abs. 3 BNatSchG 2002. 6. Zur Rechtfertigung eines Ausspruchs gemäß § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG ist es nicht geboten, über sämtliche potenziellen Gründe, die einen solchen Ausspruch tragen könnten, abschließend zu befinden. Vielmehr genügt dafür die Feststellung, dass ein durchgreifender derartiger Grund gegeben ist. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 C 10187/01 | |
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