JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > natürliche Betrachtungsweise
| Rechtsgebiete: | KAG M-V |
| Schlagworte: | Anlage, Anlagenbegriff, Straßenbaubeitragsrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Identität, natürliche Betrachtungsweise, Anbaufunktion, Vorteilsbegriff, Innenbereich, Außenbereich, Hauptstraße, Sackgasse, Gemeindeanteil |
| Stichwort: | natürliche Betrachtungsweise |
| Leitsatz: | Zum straßenbaubeitragsrechtlichen Anlagenbegriff. |
| Volltext: OVG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 1 M 117/08 | |
| Rechtsgebiete: | LBO |
| Schlagworte: | Abstandsflächen, Stützmauer, Terrassenbauweise, Natürliche Betrachtungsweise, Höhe der baulichen Anlage, Wandhöhe |
| Stichwort: | natürliche Betrachtungsweise |
| Leitsatz: | 1. Für die Frage, ob sonstige bauliche Anlagen im Sinne des § 5 Abs. 9 LBO höher sind als 2,50 m, kommt es bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken auf eine an den Schutzzwecken der Abstandsflächenvorschriften (Besonnung, Belichtung, Belüftung) orientierte natürliche Betrachtungsweise an (im Anschluss an das Urteil des Senats vom 18.07.1984 - 3 S 976/84 -). 2. Die Abstandsflächenvorschriften des § 5 LBO finden auf eine einheitlich zur Genehmigung gestellte und als ein Bauwerk errichtete, terrassiert angelegte Stützmauer Anwendung, wenn diese vom Fuß der Mauer bis zum Abschluss der obersten Terrassenwand eine Höhe von mehr als 2,50 m überschreitet. Der Terrassenbauweise ist (erst) bei der Ermittlung der konkreten Tiefe der nachbarschützenden Abstandsflächen nach § 5 Abs. 4 und 7 LBO Rechnung zu tragen. 3. § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBO gebietet die Zulassung geringerer Abstandsflächentiefen auch dann, wenn Besonderheiten auf dem Nachbargrundstück nicht vorliegen, sich aber dem Regelungsregime der Abstandsflächenvorschriften eindeutig entnehmen lässt, dass der Gesetzgeber die von einer baulichen Anlage ausgehende konkrete Beeinträchtigung des angrenzenden Nachbargrundstücks für zumutbar hält. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 1668/07 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, LStrG, StVO |
| Schlagworte: | Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, Vorausleistung, Beitragspflicht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, einheitliche Verkehrsanlage, einheitliche Straße, unselbständiger Bestandteil, Sackgasse, Platz, öffentlicher Platz, Marktplatz, Erscheinungsbild, natürliche Betrachtungsweise, Zugang, Zugänglichkeit, Punktberührung, Bebauungsplan, Festsetzung, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Splitterparzelle, Wegeparzelle, Notwegerecht, Heranfahrenkönnen, einheitliche Nutzung, tatsächliche Zufahrt, Inanspruchnahme, dauerhafte rechtliche Sicherung, Ortsdurchfahrt, Landesstraße, Gehweg, klassifizierte Straße, öffentliche Straße, Aufwandsverteilung, vorhandene Straße, Ergänzung, Widmungsfiktion, In-Dienst-Stellung, stillschweigende Widmung, Verkehrskreisel, Kreisverkehr, Kreisverkehrsanlage, Anbaubestimmung, Bepflanzung, Innenbereich, Außenbereich, Bebauungszusammenhang, Lebensdauer, Nutzungsdauer, Nutzungszeit, übliche Nutzungsdauer, öffentliche Grünanlage, Garage, |
| Stichwort: | natürliche Betrachtungsweise |
| Leitsatz: | Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP). |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10527/07.OVG | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Abschnitt, Atomisierung, Erschließungsanlage, Erschließungsbeitrag, Erschließungsvertrag, natürliche Betrachtungsweise, Regimeent- Scheidung |
| Stichwort: | natürliche Betrachtungsweise |
| Leitsatz: | Aufgrund eines Erschließungsvertrages mit einem Erschließungsunternehmer können einzelne Straßenteile nur insoweit dem Abrechnungsregime der Gemeinde entzogen werden, als ihnen nach ihrer räumlichen Ausdehnung und Bedeutung die Fähigkeit zukommt, wie ein Abschnitt gleichsam "stellvertretend Straße" zu sein. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 771/07 | |
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