JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > natürliche
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-StrG |
| Schlagworte: | Betrachtungsweise, natürliche, Gehwege, Gehwegentwässerung, Kreisstraße, Ortsdurchfahrt, Straßenbeleuchtung |
| Stichwort: | natürliche |
| Leitsatz: | 1. Die Ausschlusswirkung des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA erstreckt sich nur auf Maßnahmen, die auf der Grundlage der Straßenbaulast durchgeführt worden sind. 2. Die Straßenbeleuchtung ist als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt mit der Folge, dass der Beitragsausschluss des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA diese Teileinrichtung nicht erfassen kann. 3. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Gehwegentwässerung ist wegen der speziellen Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA i. V. m. § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA ausgeschlossen; denn gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA erstreckt sich die Straßenbaulast der Gemeinde für die Ortsdurchfahrten ausschließlich auf die Gehwege und Parkplätze, während sie im Übrigen - also auch für die Entwässerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrG LSA - dem Land oder den Landkreisen obliegt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 262/07 | |
| Rechtsgebiete: | LSA-KAG, LSA-StrG |
| Schlagworte: | Betrachtungsweise, natürliche, Gehwege, Gehwegentwässerung, Kreisstraße, Ortsdurchfahrt, Straßenbeleuchtung |
| Stichwort: | natürliche |
| Leitsatz: | 1. Die Ausschlusswirkung des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA erstreckt sich nur auf Maßnahmen, die auf der Grundlage der Straßenbaulast durchgeführt worden sind. 2. Die Straßenbeleuchtung ist als eine selbständige öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge und damit als Selbstverwaltungsangelegenheit anzusehen, die nicht in der Straßenbaulast der Gemeinde liegt mit der Folge, dass der Beitragsausschluss des § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA diese Teileinrichtung nicht erfassen kann. 3. Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Gehwegentwässerung ist wegen der speziellen Regelungen in § 6 Abs. 1 Satz 2 KAG LSA i. V. m. § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA ausgeschlossen; denn gemäß § 42 Abs. 5 Satz 1 StrG LSA erstreckt sich die Straßenbaulast der Gemeinde für die Ortsdurchfahrten ausschließlich auf die Gehwege und Parkplätze, während sie im Übrigen - also auch für die Entwässerungsanlagen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 StrG LSA - dem Land oder den Landkreisen obliegt. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 4 L 261/07 | |
| Rechtsgebiete: | NKAG |
| Schlagworte: | Abschnittsbildung, Betrachtungsweise, natürliche, Ermessen, Privatweg, Sackgasse, Selbständigkeit, Straßenausbaubeitrag, Willkürverbot |
| Stichwort: | natürliche |
| Leitsatz: | Bei der Festlegung der Grenzen eines Abschnitts im Sinne von § 6 Abs. 4 NKAG steht den Gemeinden in Ausnahmefällen (z.B. beim Weiterbau eines bereits früher ausgebauten Abschnitts) ein Ermessen nicht zu. Nach dem Einrichtungsbegriff im Sinne von § 6 Abs. 1 NKAG sind ausschließlich an einen befahrbaren Privatweg (Sackgasse) angrenzende Grundstücke zum Ausbau der öffentlichen Straße, in die der Privatweg einmündet, (nur dann) beitragspflichtig, wenn der Privatweg bei natürlicher Betrachtungsweise nicht als selbständige Anlage anzusehen ist. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LC 59/06 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB, ROG |
| Schlagworte: | Windenergieanlage, Entwicklungsplan, regionaler, Aufstellung, Ziele der Raumordnung, Flächennutzungsplan, Naturschutz, Eigenart der Landschaft, natürliche, Erholungswert, Landschaftsbild, Baugenehmigung für Windenergieanlagen |
| Stichwort: | natürliche |
| Leitsatz: | 1. Das Rechtsschutzinteresse an der Weiterverfolgung einer Klage auf Erteilung eines vor dem 01.07.2005 beantragten baurechtlichen Vorbescheids zur Errichtung zweier Windenergieanlagen ist nicht dadurch entfallen, dass nach der Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) durch Verordnung vom 20.06.2005 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m seit dem 01.07.2005 (generell) einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. 2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung einem Vorhaben entgegen gehalten werden können (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364). 3. Die Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB dürfte nicht schon einer Vereinbarung nach § 204 Abs. 1 Satz 4 BauGB zukommen. Erst die auf Grund dieser Vereinbarung beschlossenen konkreten Darstellungen in einem wirksamen Flächennutzungsplan können diese Wirkung haben. 4. Bei der Frage, ob Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB) einem privilegierten Vorhaben entgegen stehen, kommt es nicht darauf an, ob eine förmliche Unterschutzstellung des betroffenen Gebiets stattgefunden hat; maßgebend ist vielmehr ob die Ziele und Grundsätze der Landschaftspflege im Sinne des §§ 1 und 2 BNatSchG negativ betroffen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.04.1984 - 4 C 69.80 -, NVwZ 1985, 340). Einen Anhalt, bei welchen Abständen Naturschutzgebiete von benachbarten Windenergieanlagen negativ betroffen werden, bietet Nr. 3.2 der Richtlinie zur Standortplanung und -beurteilung von Windenergieanlagen vom 29.04.1996 (LSA-MBl 1423). 5. Zur Frage der Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart der Landschaft und ihres Erholungswerts und der Verunstaltung des Landschaftsbilds im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB durch Windenergieanlagen. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 L 278/03 | |
"natürliche - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum