1. Nimmt ein Hersteller für sein Produkt die Verwendung bestimmter Zutaten in Anspruch und legt ein Wettbewerber zum Beweis des Gegenteils wissenschaftliche Analyseergebnisse vor, kann sich der Angegriffene nicht darauf beschränken, die Validität der Untersuchungsmethoden in Zweifel zu ziehen, sondern muss den festgestellten Ergebnissen eigenen substanziierten Sachvortrag entgegensetzen.
2. Die als Bestandteil der "Leitsätze" 2002" in das Deutsche Lebensmittelbuch aufgenommenen "Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse" bilden die in § 17 Abs. 1 Nr. 2.b. LMBG zu Grunde zu legende "Verkehrsauffassung" zutreffend ab und sollen diese nicht erst zukunftsorientiert gestalten.
3. Zu den Voraussetzungen, unter denen für ein Produkt die Bezeichnung "Vanillesoße" verwendet werden darf.