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BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 29.02 vom 29.10.2003

Rechtsgebiete:VermG, URüV
Schlagworte:Unternehmensrestitution, Unternehmensresterestitution, Quorum, Anmeldung, wirksame, Anmeldefrist, Verein, eingetragener, eingetragener Wirtschaftsverein, namentlich bekannte Mitglieder, Notvorstand, Pfleger, Genossenschaft, Raiffeisengenossenschaften, Eigentum, sozialistisches, Beliehener, Rechtsidentität.
Stichwort:namentlich bekannte Mitglieder
Leitsatz:Begehrt ein erloschener, ehemals eingetragener wirtschaftlicher Verein die Rückübertragung eines Unternehmens (-restes), so müssen bis zum Ablauf der Ausschlussfrist mehr als 50 v.H. der ehemaligen Mitglieder oder ihrer Rechtsnachfolger namentlich bekannt sein und den Anspruch angemeldet haben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 29.02




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