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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNNamensänderung eines einbenannten Kindes 

Namensänderung eines einbenannten Kindes

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 274/01 vom 07.02.2002

1. Haben Ehegatten gem. § 1618 S. 1 BGB einem vorehelichen Kind ihren Ehenamen erteilt, so beurteilt sich die rechtliche Möglichkeit einer Änderung des Geburtsnamens des Kindes ausschließlich nach § 1617 c Abs. 2 Nr. 1 BGB.

2. Nach Scheidung der Ehe kann sich deshalb das Kind einer Namensänderung seiner allein sorgeberechtigten Mutter gem. § 1355 Abs. 5 S. 2 BGB nicht anschließen.

3. Wegen Abweichung von der gegenteiligen Rechtsauffassung des OLG Dresden (StAZ 2000, 341) wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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