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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 464/07 vom 25.02.2008

Rechtsgebiete:PartGG
Schlagworte:Partnerschaftsgesellschaft, Partner, Gesellschaft, Name, Rechtsanwälte, Anwälte
Stichwort:Name
Leitsatz:Der Name einer Partnerschaftsgesellschaft kann nicht aus der Zusammensetzung der beiden Familiennamen von zwei Partnern in einem Wort, das zusammen und klein geschrieben wird, gebildet werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 464/07



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 2 A 10413/07.OVG vom 10.09.2007

Rechtsgebiete:LBG, LDSG, IFG
Schlagworte:Organisationsplan, Geschäftsverteilungsplan, Name, Veröffentlichung, Daten, personenbezogene Daten, Erreichbarkeitsdaten, Internet, Außenkontakte, Erforderlichkeit, Gebotenheit, Zustimmung, Einverständnis
Stichwort:Name
Leitsatz:Im Interesse einer transparenten, bürgernahen öffentlichen Verwaltung ist der Dienstherr von Rechts wegen nicht gehindert, Namen, Funktion und dienstliche Erreichbarkeit jedenfalls solcher Beamter, die mit Außenkontakten betraut sind, auch ohne deren Einverständnis im Internet bekannt zu geben. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn einer solchen Bekanntgabe Sicherheitsbedenken entgegenstehen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 2 A 10413/07.OVG

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 19/07 vom 06.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, EGBGB, PStG
Schlagworte:Familienname, Geburtsname, Name, Rechtswahl, Eheschließung, Ehe, Erstreckung, Eltern
Stichwort:Name
Leitsatz:Haben die damals noch nicht miteinander verheirateten Eltern nach der Geburt des Kindes bereits eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 Nr. 1 EGBGB getroffen und den Familiennamen des Kindes nach dem ausländischen Recht eines Staates bestimmt, dem ein Elternteil angehört, so können sie nach ihrer späteren Eheschließung und einer hierbei gemäß Art. 10 Abs. 2 Satz 1 EGBGB getroffenen Wahl des deutschen Rechtes sowie der hierauf beruhenden Bestimmung eines Ehenamens für den künftig zu führenden Familiennamen des Kindes erneut eine Rechtswahl nach Art. 10 Abs. 3 EGBGB treffen und durch die Wahl des deutschen Rechtes in Anwendung des § 1617 c Abs. 1 BGB die Erstreckung des Ehenamens auf den Geburtsnamen des Kindes erreichen.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 19/07

OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 13/07 vom 12.07.2007

Rechtsgebiete:BGB, GG
Schlagworte:Persönlichkeitsrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Straftäter, Buch, Presse, Artikel, Name, Namensnennung, Unterlassung, Resozialisierung
Stichwort:Name
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 13/07


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