Zur Beihilfefähigkeit von ärztlich verordneten Aminosäuremischungen bei Vorliegen einer anders nicht behandelbaren Stoffwechselerkrankung des Beihilfeberechtigten (hier: Hyperphenylalaninämie).
Stoffe, die in Pastillenform gleichzeitig mit der Nahrung eingenommen werden und die Resorption von Nahrungsfett durch Magen und Darm verhindern sollen, sind keine Lebensmittel.