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Nahrungsergänzungsmittel

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 5 LB 17/08 vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:BBG, BhV
Schlagworte:"BioBran", Arzneimittel, nicht verschreibungspflichtige, Arzneimittelrichtlinie, Beihilfefähigkeit, Morbus Crohn, Nahrungsergänzungsmittel, Therapiestandard
Stichwort:Nahrungsergänzungsmittel
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 5 LB 17/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 16 U 237/07 vom 30.10.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Nahrungsergänzungsmittel, Testbericht, Test, Vergleichbarkeit, Veröffentlichung, Unterlassung, Eingriff, Gewerbebetrieb
Stichwort:Nahrungsergänzungsmittel
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 16 U 237/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 23.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:LFGB, Richtlinie 2001/83/EG, Richtlinie 2004/27/EG, VO (EG) 178/2002
Schlagworte:Arzneimittel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Beeinflussung der physiologischen Funktionen, pharmakologische Wirkung, Funktionsarzneimittel, Präsentationsarzneimittel, Bakterienkulturen, probiotische Lebensmittel
Stichwort:Nahrungsergänzungsmittel
Leitsatz:1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 23.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 22.06 vom 25.07.2007

Rechtsgebiete:LFGB, Richtlinie 2001/83/EG, Richtlinie 2004/27/EG, VO (EG) 178/2002
Schlagworte:Arzneimittel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Beeinflussung der physiologischen Funktionen, pharmakologische Wirkung, Funktionsarzneimittel, Präsentationsarzneimittel, Vitaminpräparate, Vitamin E
Stichwort:Nahrungsergänzungsmittel
Leitsatz:1. Die Anwendung eines Produkts beeinflusst die physiologischen Funktionen des menschlichen Körpers im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Arzneimitteldefinition nur, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung der Funktionsbedingungen des Organismus führt und Wirkungen hervorruft, die außerhalb der normalen im menschlichen Körper ablaufenden Lebensvorgänge liegen.

2. Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 22.06


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