Ein Verwaltungsgericht darf sich nicht ohne weitere Sachaufklärung bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Immissionen (hier: eines Schweinestalls in 60 m Abstand zu Wohnbebauung) auf die Abstandswerte der VDI-Richtlinie 3471 stützen, wenn diese selbst bei Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände und im Nahbereich von unter 100 m für den Regelfall eine Sonderbeurteilung verlangt und wenn weitere Umstände gegen die Anwendbarkeit der Abstandswerte sprechen.
Beschluß des 4. Senats vom 8. Juli 1998 - BVerwG 4 B 38.98 -
I. VG Köln vom 14.11.1995 - Az.: VG 2 K 7379/94 -
II. OVG Münster vom 19.12.1997 - Az.: OVG 7 A 258/96 -