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Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1825/06 vom 21.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, LBO, LVwVfG
Schlagworte:Bauvorbescheid, Rücknahme, Ermessen, Vertrauensschutz, großflächiger Einzelhandelsbetrieb, Innenbereich, nähere Umgebung, Einfügen, Gewerbegebiet, Spannungen, verkehrliche Auswirkungen, negative Vorbildwirkung, Vollziehungsinteresse
Stichwort:nähere Umgebung
Leitsatz:Erscheint es im Aussetzungsverfahren als offen, ob die Rücknahme eines Bauvorbescheids rechtmäßig ist, besteht grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit der Rücknahmeentscheidung, weil nur so die Erteilung einer möglicherweise rechtswidrigen Baugenehmigung und damit die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindert werden kann.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1825/06



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 11048/06.OVG vom 02.10.2006

Rechtsgebiete:BauNVO, BauGB
Schlagworte:Baurecht, Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet, Nebenanlagen, Kleintierhaltung, Kleintiere, Geflügel, Hühner, Hahn, Hähne, Hühnerhaltung, Geflügelhaltung, Hühnerzucht, Umgebung, nähere Umgebung, Eigenart, Freizeitbeschäftigung, Gebietscharakter
Stichwort:nähere Umgebung
Leitsatz:Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Hühnerzucht und Geflügelhaltung in einem allgemeinen Wohngebiet.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 11048/06.OVG

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 5 S 1847/05 vom 15.12.2005

Rechtsgebiete:BBauG 1960, BauGB, badisches Ortsstraßengesetz 1908, Badische Landesbauordnung 1935, BauNVO
Schlagworte:überbaubare Grundstücksfläche, rückwärtige Bebauung, Bauflucht, Straßenflucht, Baulinie, Bauordnung, übergeleiteter Bebauungsplan, nähere Umgebung
Stichwort:nähere Umgebung
Leitsatz:1. Eine in einem nach dem alten badischen Straßenrecht (Ortsstraßengesetz von 1908) festgestellte Bau- und Straßenflucht entspricht einer Baulinie im Sinn von § 23 Abs. 2 Satz 1 BauNVO. Sie regelte nicht, in welcher Tiefe ein Grundstück bebaut werden durfte. Nur mit diesem Inhalt konnte sie bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes 1960 als eine bauplanerische Festsetzung übergeleitet werden.

2. Auch das alte badische Baurecht (Badische Landesbauordnung 1935) kennt - anders als das alte württembergische Recht (Senatsurt. v. 04.12.2003 - 5 S 1746/02 -) - keine der Überleitung fähige Regelung, welche die rückwärtige Bebaubarkeit von Grundstücken in Anknüpfung an eine nach Ortsstraßenrecht festgestellte Bau- und Straßenflucht bestimmte.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 5 S 1847/05

THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 714/02 vom 10.08.2005

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO
Schlagworte:nähere Umgebung, allgemeines Wohngebiet, Gebietscharakter, Straße, trennende Wirkung, Gewerbebetrieb, Steinmetz, Grabstein, störend, typisierende Betrachtungsweise, atypisch, lärmintensiv, Maschinen, Arbeiten, Anspruch, Bewahrung, Gebietsart, Rücksichtnahme
Stichwort:nähere Umgebung
Leitsatz:1. Ein Steinmetzbetrieb ist in einem allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich unzulässig.

2. Zum Vorliegen eines atypischen Falls (hier verneint).
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 714/02


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