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Nachwirkung bei Anwendung eines Tarifvertrages aufgrund betrieblicher Übung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 10 Sa 392/98 vom 18.05.1998

Rechtsgebiete:TVG
Schlagworte:Nachwirkung bei Anwendung eines Tarifvertrages aufgrund betrieblicher Übung
Stichwort:Nachwirkung bei Anwendung eines Tarifvertrages aufgrund betrieblicher Übung
Leitsatz:1. Gewährt der Arbeitgeber tarifliche Leistungen unabhängig von der Gewerkschaftszugehörigkeit an sämtliche Arbeitnehmer kraft betrieblicher Übung, so haben die nicht organisierten Arbeitnehmer nach Ablauf des gekündigten Tarifvertrages im Nachwirkungszeitraum des § 4 Abs. 5 TVG Anspruch auf Weitergeltung kraft betrieblicher Übung (wie LAG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1997 - 2 (14) Sa 997/97).

2. Wird der Arbeitnehmer, der kraft betrieblicher Übung Anspruch aus einem Tarifvertrag erworben hat, von einer BGB-Gesellschaft (hier: Arbeitsgemeinschaft im Baugewerbe) übernommen, hat er auch gegenüber deren Gesellschaftern Anspruch auf die tariflichen Leistungen im Nachwirkungszeitraum.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 10 Sa 392/98




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