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Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen im Berufsausbildungsverhältnis

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 743/00 vom 24.10.2002

Rechtsgebiete:BBiG, BGB, TVG, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Juli 1995
Schlagworte:Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen im Berufsausbildungsverhältnis
Stichwort:Nachweis tarifvertraglicher Ausschlußfristen im Berufsausbildungsverhältnis
Leitsatz:Erfüllt der Ausbilder nicht seine Hinweispflicht aus § 4 Abs. 1 Nr. 9 BBiG, haftet er dem Auszubildenden gem. § 286, § 285, § 249 BGB aF auf Schadenersatz. Das gilt auch, wenn es der Ausbilder unterläßt, den Auszubildenden auf einen Tarifvertrag hinzuweisen, der erst nach Beginn der Berufsausbildung infolge Allgemeinverbindlicherklärung auf das Ausbildungsverhältnis Anwendung findet.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 743/00




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