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Nachweis des Bestimmungsorts als Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, V R 41/04 vom 01.02.2007

Rechtsgebiete:UStG 1999, UStDV 1999
Schlagworte:Nachweis für das Vorliegen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung in sog. Abholfällen, Nachweis des Bestimmungsorts als Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG
Stichwort:Nachweis des Bestimmungsorts als Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG
Leitsatz:1. Nach § 6a UStG 1999 i.V.m. § 17a Abs. 2 UStDV 1999 "soll" die innergemeinschaftliche Lieferung (kumulativ) durch die in Nr. 1 bis 4 der Bestimmung bezeichneten Voraussetzungen nachgewiesen werden.

2. § 17a Abs. 2 UStDV 1999 ist eine Sollvorschrift; dies bedeutet jedoch nur, dass das Fehlen einer der in Abs. 2 aufgeführten Voraussetzungen nicht zwangsläufig zur Versagung der Steuerbefreiung führt und der bezeichnete Nachweis auch durch andere Belege --z.B. durch die auf den Rechnungen ausgewiesene Anschrift des Leistungsempfängers-- erbracht werden kann.

3. Die Frage des Nachweises des Bestimmungsorts (§ 17a Abs. 2 Nr. 2 UStDV 1999) ist Gegenstand der Tatsachenwürdigung durch das FG.
Volltext: BFH - Urteil, V R 41/04




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