JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung
| Rechtsgebiete: | UStG 1993, UStDV 1993, Richtlinie 77/388/EWG |
| Schlagworte: | Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung |
| Stichwort: | Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung |
| Leitsatz: | 1. Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1993, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV 1993 nachzuweisen, ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. 2. Der Unternehmer muss die Identität des Abnehmers einer angeblichen innergemeinschaftlichen Lieferung z.B. durch Kaufverträge und Vollmachten nachweisen. Hierfür reicht die Aufzeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nicht aus. 3. Der Unternehmer hat im Rahmen des § 17a Abs. 1 UStDV 1993 leicht und einfach nachprüfbar nachzuweisen, dass die Beförderung oder Versendung durch den Unternehmer oder Abnehmer erfolgt ist. Hierzu gehört der Nachweis, dass ein für den Abnehmer Handelnder dessen Beauftragter ist. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 26/05 | |
| Rechtsgebiete: | UStG 1999, UStDV 1999, Richtlinie 77/388/EWG |
| Schlagworte: | Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung |
| Stichwort: | Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung |
| Leitsatz: | Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG 1999, gemäß § 17a UStDV 1999 durch Belege die Voraussetzung einer innergemeinschaftlichen Lieferung nachzuweisen, dass er oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet hat, widerspricht nicht dem Gemeinschaftsrecht. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 71/05 | |
| Rechtsgebiete: | UStG 1999, UStDV 1999, Richtlinie 77/388/EWG |
| Schlagworte: | Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung |
| Stichwort: | Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung |
| Leitsatz: | 1. Die Verpflichtung des Unternehmers nach § 6a Abs. 3 UStG, die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nach Maßgabe der §§ 17a, 17c UStDV nachzuweisen, ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. 2. Die Nachweispflichten des Unternehmers sind keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung. Die Regelungen des § 6a Abs. 3 UStG und §§ 17a, 17c UStDV bestimmen vielmehr lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat (Änderung der Rechtsprechung). 3. Kommt der Unternehmer seinen Nachweispflichten nicht nach, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung (§ 6a Abs. 1 UStG) nicht erfüllt sind. 4. Etwas anderes gilt ausnahmsweise nur dann, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG 1999 vorliegen. Dann ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Unternehmer die erforderlichen Nachweise nicht erbrachte. |
| Volltext: BFH - Urteil, V R 72/05 | |
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