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nachvertragliche Sorgfaltspflichten im Anschluss an einen Werkvertrag

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OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 123/02 vom 12.06.2003

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:nachvertragliche Sorgfaltspflichten im Anschluss an einen Werkvertrag
Stichwort:nachvertragliche Sorgfaltspflichten im Anschluss an einen Werkvertrag
Leitsatz:Hat der Werkunternehmer seine vom Besteller abgenommene und vergütete Leistung ordnungsgemäß erbracht, und wird im Anschluss daran eine andere Firma mit Folgearbeiten befasst, die Änderungen an dem bereits errichteten Werk vornimmt, so verletzt der ursprünglich tätig gewordene Unternehmer keine Sorgfaltspflichten gegenüber dem Besteller, wenn er der später tätig gewordenen Firma Monteure zur Verfügung stellt, die auf deren Weisung arbeiten und dabei Schaden verursachen.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 123/02




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