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Nachversicherung nach dem Tod eines Ruhestandsbeamten

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BSG – Urteil, B 5a/5 R 30/07 R vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:SGB VI, BeamtVG, SGG
Schlagworte:Rentenversicherung - Nachversicherung nach dem Tod eines Ruhestandsbeamten - umfassender Anspruchsverlust - Begründung der Revision - Formerfordernis
Stichwort:Nachversicherung nach dem Tod eines Ruhestandsbeamten
Leitsatz:Eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Verlustes des Anspruchs auf beamtenrechtliche Versorgung setzt einen umfassenden Anspruchsverlust voraus. Ein solcher liegt nicht vor, wenn die Witwe eines Beamten lediglich von einzelnen Versorgungsleistungen ausgeschlossen ist.
Volltext: BSG - Urteil, B 5a/5 R 30/07 R




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