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Nachunternehmer

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Beschluss, 13 Verg 4/08 vom 02.10.2008

Rechtsgebiete:GWB, VOB/A, BGB
Schlagworte:Zulässigkeit, Angebotsausschluss, Treu und Glauben, Nachunternehmer
Stichwort:Nachunternehmer
Leitsatz:1. Ob ein Angebot aus anderen als den mit dem Nachprüfungsantrag zur Überprüfung gestellten Gründen auszuschließen gewesen wäre, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit (BGHZ 169, 131, 142).

2. Der Grundsatz, dass beim Fehlen von Preisen und geforderten Erklärungen ein Angebot zwingend auszuschließen ist, gilt ausnahmsweise dann nicht, wenn die Unvollständigkeit eine unbedeutende und sich auf den Wett bewerb nicht auswirkende Position betrifft und wenn der Auftraggeber selbst bei der Wertung der verschiedenen Angebote zu erkennen gibt, dass es ihm auf die geforderte Angabe in keiner Weise ankommt. Dadurch widerlegt der Auftraggeber die grundsätzliche Annahme, dass den von ihm in den Aus schreibungsunterlagen geforderten Preisangaben und Erklärungen Relevanz für die Vergabeentscheidung zukommt. In einem solchen Ausnahmefall, in dem die geforderte Angabe als reiner Formalismus anzusehen wäre, stellt sich der Ausschluss eines Angebots, das diese Angaben nicht enthält, durch den Auftraggeber als Verstoß gegen den auch im Vergabeverfahren gelten den Grundsatz von Treu und Glauben dar.

3. Fordert der Auftraggeber Nachunternehmer namentlich zu benennen und die jeweils zu erbringende Teilleistung durch Angabe der Ordnungsziffer so wie einer verbalen Umschreibung der Tätigkeit zu bezeichnen, muss sich der genaue Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistung zumindest aus dem Zusammenspiel zwischen der ziffernmäßigen Bezeichnung der Teilleistung und ihrer konkreten Tätigkeitsbeschreibung so eindeutig bestimmen lassen, dass dem Auftraggeber eine konkrete Zuordnung jeder einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses zu einem bestimmten Nachunternehmer möglich ist.
Volltext: OLG-CELLE - Beschluss, 13 Verg 4/08



OLG-FRANKFURT – Urteil, 4 U 15/07 vom 01.02.2008

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Werkvertrag, Bauvertrag, Fahrstuhl, Paternoster, Aufzug, Leistungsverweigerungsrecht, Durchgriffsfälligkeit, Fälligkeit, Mängelbeseitigung, Nachunternehmer
Stichwort:Nachunternehmer
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 4 U 15/07

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 6 U 23/03 vom 05.02.2004

Rechtsgebiete:BGB, VOB/A
Schlagworte:Vergaberecht: Ausschreibung, Nachunternehmer, Vorlieferant, Selbstausführung, Unterangebot, Ermessen der Vergabestelle
Stichwort:Nachunternehmer
Leitsatz:1. Wird in der Ausschreibung keine Nachunternehmerangabe gefordert, kann ein Angebot wegen einer zusätzlichen Erklärung eines Bieters dazu nicht aus der Wertung ausgeschlossen werden.

2. Eine Nachunternehmerangabe zum Hersteller eines sog. Bauelements (Fenster) kann nicht verlangt werden, wenn im Leistungsverzeichnis ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz "oder gleichwertig" angegeben ist. Der Hersteller des Bauelements ist (dann) nicht als Nachunternehmer, sondern als Lieferant anzusehen.

3. Die vergaberechtliche "Eignung" ist nur solchen Bietern zuzuerkennen, deren Betrieb auf die ausgeschriebene Leistung eingerichtet ist, so dass sie diese im Wesentlichen selbst erbringen können. Bei der diesbezüglichen Prüfung ist auf eine wertende Gesamtbetrachtung der betroffenen Leistungsbereiche und darauf abzustellen, was für die jeweils ausgeschriebene Gesamtleistung unter Berücksichtigung der (Rationalisierungs-) Entwicklung im Bau(stellen)betrieb prägend ist. Das Wertverhältnis der betroffenen Leistungsteile oder eine Vorfertigung "nach Maß" ist insoweit unergiebig.

4. Aus dem Preisabstand zum nächsthöheren Angebot kann kein Rückschluss auf ein sog. "Unterangebot" abgeleitet werden. Die Erteilung des Zuschlags auf ein sog. Unterangebot begründet i. d. R. keine Schadensersatzansprüche anderer Bieter.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 6 U 23/03

OLG-DRESDEN – Urteil, 11 U 283/02 vom 15.01.2003

Rechtsgebiete:VOB/B, BGB
Schlagworte:Nachtrag, Werkvertrag, Geschäftsführung ohne Auftrag, Subunternehmer, Nachunternehmer, Hauptunternehmer, Generalunternehmer
Stichwort:Nachunternehmer
Leitsatz:Der Nachunternehmer hat einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen den Hauptunternehmer auf Bezahlung von Nachträgen, wenn der Hauptunternehmer seinerseits diese Nachträge dem Auftraggeber gegenüber mit GU-Zuschlag abgerechnet hat.
Volltext: OLG-DRESDEN - Urteil, 11 U 283/02


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