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OLG-CELLE – Urteil, 5 U 148/03 vom 14.10.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Werkvertrag, Nachtragsvereinbarung, Zusatzauftrag
Stichwort:Nachtragsvereinbarung
Leitsatz:Erteilt der Auftraggeber im Rahmen eines Werkvertrages "Zusatzaufträge", stellt sich aber im Nachhinein heraus, dass es sich tatsächlich um Mängelbeseitigungsarbeiten handelt oder sonst um Leistungen, die der Auftragnehmer schon nach dem Ursprungsvertrag zu erbringen hat, schuldet der Auftraggeber dafür eine (zusätzliche) Vergütung nur, wenn er eine solche Forderung in Ansehung dieser Frage anerkannt hat oder die Parteien sich hierüber verglichen haben (vgl. Oppler, Zur Bindungswirkung von Nachtragsvereinbarungen, Festschrift für Steffen Kraus 2003, S. 169 ff.; vgl. auch OLG Dresden, BauR 1999, 1454).
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 5 U 148/03




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