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Nachträglicher Einbau eines Rußpartikelfilters vor erstmaliger Zulassung des PKW

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, II R 17/08 vom 13.08.2008

Rechtsgebiete:KraftStG
Schlagworte:Nachträglicher Einbau eines Rußpartikelfilters vor erstmaliger Zulassung des PKW, Begriff der "nachträglichen" technischen Verbesserung i.S. des § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG
Stichwort:Nachträglicher Einbau eines Rußpartikelfilters vor erstmaliger Zulassung des PKW
Leitsatz:Der Einbau eines Rußpartikelfilters vor der erstmaligen Zulassung eines PKW zum Verkehr stellt keine nachträgliche technische Verbesserung i.S. des § 3c Abs. 1 Satz 1 KraftStG dar.
Volltext: BFH - Urteil, II R 17/08




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