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Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Krankheit (depressive Angststörung)

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 5 Ta 255/05 vom 06.09.2005

Rechtsgebiete:KSchG
Schlagworte:Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Krankheit (depressive Angststörung)
Stichwort:Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage bei Krankheit (depressive Angststörung)
Leitsatz:Die Erkrankung eines Arbeitnehmers rechtfertigt die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt außerstande war, selbst Klage einzureichen und keine andere Person (Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte, Freunde) hiermit beauftragen konnte. Von einem Arbeitnehmer, der trotz einer depressiven Angststörung in der Lage ist, sein privates Umfeld neu zu ordnen, kann verlangt werden, anwaltlichen Rat wegen einer Kündigung einzuholen oder sich an eine geeignete Stelle zu wenden.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 5 Ta 255/05




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