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OLG-HAMM – Beschluss, 1 VAs 43/07 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:EGGVG
Schlagworte:Vollstreckungshaftbefehl, Rechtswidrigkeit, nachträgliche Überprüfung, Antrag: Begründungserfordernisse
Stichwort:nachträgliche Überprüfung
Leitsatz:Ein Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines vollzogenen Vollstreckungshaftbefehls ist statthaft, wenn dies der Rehabilitierung des Betroffenen von der diskriminierenden Wirkung einer zwangsweisen Einweisung in den Strafvollzug dient und der Vollstreckungshaftbefehl vollzugslockernden Maßnahmen entgegenstehen kann. Aus diesem Umstand kann sich auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme ergeben. Dabei obliegt es jedoch dem Betroffenen, sein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit substantiiert darzulegen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 VAs 43/07




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