JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachträgliche Klagezulassung
| Rechtsgebiete: | KSchG, ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung, Verschulden des Prozessbevollmächtigten |
| Stichwort: | Nachträgliche Klagezulassung |
| Leitsatz: | Das Verschulden eines (Prozess-)Bevollmächtigten an der Versäumung der gesetzlichen Klagefrist (§ 4 Satz 1 KSchG) bei einer Kündigungsschutzklage ist dem klagenden Arbeitnehmer nach § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 472/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung, Meistbegünstigung |
| Stichwort: | Nachträgliche Klagezulassung |
| Leitsatz: | 1. Entscheidet das Arbeitsgericht über einen Antrag auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 5 Abs. 4 KSchG zum 01.04.2008 rechtsfehlerhaft durch Beschluss statt durch, anfechtbares, Zwischenurteil, können gegen diesen Beschluss nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl sofortige Beschwerde als auch Berufung eingelegt werden. Auch bei Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss entscheidet das LAG durch Urteil der vollbesetzten Kammer, ebenso über die Zulassung der Revision hiergegen; die Rechtsprechung des BAG zur grundsätzlichen Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LAG zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG (BAG, B. v. 15.09.2005, 3 AZB 48/05, NZA-RR 2006, S. 211 f; B. v. 20.08.2002, 2 AZB 16/02, NZA 2002, S. 1228 f) ist damit nicht mehr anwendbar. 2. Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrages auf nachträgliche Klagezulassung bei einer während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erfolgten "Probezeitkündigung", gestützt darauf, dass der seitens ihres anwaltschaftlichen Vertreters zunächst falsch beratenen Arbeitnehmerin erst nach Monaten nach Erhalt der Kündigung durch die Lektüre juristischen Schrifttums klar geworden sei, dass die Kündigung gegen das AGG und/oder § 102 BetrVG verstoßen haben könnte. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 Ta 179/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung, Übergangsrecht, Unkenntnis von der Kündigung trotz bewiesenem Zugang |
| Stichwort: | Nachträgliche Klagezulassung |
| Leitsatz: | 1. Verfahrensänderung zum Antrag auf nachträgliche Zulassung einer verspätet erhobenen Kündigungsschutzklage: Die mit Wirkung ab dem 01.04.2008 geänderte Fassung von § 5 Abs. 4 des Kündigungsschutzgesetzes durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 26. März 2008 (Bundesgesetzblatt Seite 444) führt -wegen Fehlens einer Übergangsregelung- nach den Grundsätzen des intertemporalen Prozessrechtes dazu, dass über eine Beschwerde, die vor dem 01.04.2008 eingelegt wurde, ab diesem Stichtag das Landesarbeitsgericht nunmehr durch Urteil zu entscheiden hat. 2. Zur Begründetheit eines Zulassungsantrages, der darauf gestützt wird, dass trotz bewiesenem Zugang der Kündigung (Möglichkeit der Kenntnisnahme im Sinne von § 130 BGB) gleichwohl der Kündigungsempfänger tatsächlich keine rechtzeitige Kenntnis von dem Schreiben erlangt hat. |
| Volltext: LAG-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 12 Sa 63/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung |
| Stichwort: | Nachträgliche Klagezulassung |
| Leitsatz: | Wird einem Arbeitnehmer ein Kündigungsschreiben ausgehändigt und gibt dieser das Kündigungsschreiben kurze Zeit später zurück, so ist vom Zugang der Kündigung auszugehen, da die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand (im Anschluss an BAG, Urteil vom 04.11.2004 - 2 AZR 17/04 - NZA 2005, 513). |
| Volltext: LAG-KOELN - Beschluss, 14 Ta 184/07 | |
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