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JuraForum.deUrteileSchlagwörterNnachträgliche Gesamtstrafenbildung 

nachträgliche Gesamtstrafenbildung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 149/02 vom 21.03.2002

Liegen die Voraussetzungen für die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe vor, ist auch im Berufungsverfahren zwingend eine Gesamtstrafenbildung vorzunehmen und darf dies grundsätzlich nicht dem Verfahren nach § 460 ff. StPO überlassen werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 5 Ss 395/01 vom 07.06.2001

Zur Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ws 86/01 vom 08.03.2001

Leitsatz

Zum Widerruf von Strafaussetzung zur Bewährung, wenn die zur Bewährung ausgesetzte Strafe nachträgliche in eine Gesamtstrafe einbezogen worden ist.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 1177/00 vom 19.01.2001

Leitsatz

Bei der nachträglichen Gesamtstrafenbildung gemäß §§ 58, 56 StGB hat sich das für das für die Gesamtstrafenbildung zuständige neue Gericht hinsichtlich des Zeitpunkts der Prognose für eine Bewährungsentscheidung auf den Standpunkt der zuerst erkennenden Gerichts zu stellen, das an sich die neue Straftat mitzubeurteilen gehabt hätte.

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