JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > nachträgliche Entscheidung
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Antrag, außergerichtliche Kosten des Beigeladenen, Beschluss, Beschlussergänzung, Einstellungsbeschluss, formlose Bekanntgabe, Frist, Kostenentscheidung, nachträgliche Entscheidung, Zustellung |
| Stichwort: | nachträgliche Entscheidung |
| Leitsatz: | 1. Die Entscheidung über die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen nach § 162 Abs. 3 VwGO kann nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag des Beigeladenen im Wege einer Ergänzung des Beschlusses in entsprechender Anwendung des § 120 VwGO nachgeholt werden. 2. § 120 VwGO, der gemäß § 122 Abs. 1 VwGO für Beschlüsse entsprechend gilt, erfasst auch Beschlüsse, die keine Sachentscheidung, sondern neben der deklaratorischen Einstellung des Verfahrens lediglich eine Kostenentscheidung nach § 92 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 155 Abs. 2 VwGO oder § 161 Abs. 2 VwGO enthalten. 3. Die Frist des § 120 Abs. 2 VwGO wird nicht in Gang gesetzt, wenn der Beschluss den Beteiligten nicht zugestellt, sondern nur formlos bekannt gegeben worden ist. 4. § 120 Abs. 2 VwGO kann bei entsprechender Anwendung auf Beschlüsse nicht dahingehend ausgelegt werden, dass die Frist des § 120 Abs. 2 VwGO nur bei Beschlüssen, die förmlich zugestellt werden müssen, mit der Zustellung, bei Beschlüssen, die keiner förmlichen Zustellung bedürfen, aber schon mit der formlosen Bekanntgabe zu laufen beginnt. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 OB 102/08 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Nebenklage, Anschluss, nachträgliche Entscheidung, Verzögerung im Justizablauf |
| Stichwort: | nachträgliche Entscheidung |
| Leitsatz: | Nach Rechtskraft des Urteils kann der Anschluss als Nebenkläger in der Regel nicht mehr erklärt werden; auch die Bestellung eines Beistandes ist dann nicht mehr möglich. Etwas anderes gilt allerdings wenn, wenn die Anschlusserklärung aufgrund von Verzögerungen bei den Justizbehörden nicht rechtzeitig zur Akte gelangt ist |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 97/03 | |
| Rechtsgebiete: | WHG, WG |
| Schlagworte: | Erlaubnis, Nachträgliche Entscheidung, Festsetzung einer Entschädigung, Kausalität |
| Stichwort: | nachträgliche Entscheidung |
| Leitsatz: | Die nachträgliche Festsetzung einer Entschädigung zugunsten des von der Ausnutzung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nachteilig Betroffenen setzt voraus, dass die Nachteile von der erlaubten Gewässernutzung unmittelbar und adäquat verursacht werden. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 2042/00 | |
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