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Nachträgliche Bildung von Rückstellungen

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 40/07 vom 23.01.2008

Rechtsgebiete:EStG
Schlagworte:Bilanzberichtigung und Bilanzänderung - Nachträgliche Bildung von Rückstellungen
Stichwort:Nachträgliche Bildung von Rückstellungen
Leitsatz:1. Eine Bilanz kann nicht nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG geändert ("berichtigt") werden, wenn sie nach dem Maßstab des Erkenntnisstands im Zeitpunkt ihrer Erstellung den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht (Bestätigung des Senatsurteils vom 5. Juni 2007 I R 47/06, BFHE 218, 221, BStBl II 2007, 818).

2. Eine Bilanz kann nicht mit dem Ziel eines niedrigeren Gewinnausweises nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG geändert werden, wenn das Finanzamt den Gewinn zwar höher als vom Unternehmer erklärt ansetzt, dies aber auf einer Berücksichtigung von außerbilanziellen Gewinnerhöhungen beruht.
Volltext: BFH - Urteil, I R 40/07




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