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Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




LAG-BERLIN – Urteil, 2 Sa 264/02 vom 31.05.2002

Rechtsgebiete:BeschFG, BGB
Schlagworte:Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Erklärt ein unbefristet beschäftigter Arbeitnehmer sein Einverständnis mit einer nachträglichen Befristung, so reicht dies für die Wirksamkeit der Befristungsabrede nicht aus. Ein objektiver, die Befristung sachlich rechtfertigender Grund liegt in diesem Falle nicht vor.
Volltext: LAG-BERLIN - Urteil, 2 Sa 264/02



BAG – Urteil, 7 AZR 349/97 vom 26.08.1998

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Leitsatz:

Ein sachlicher Grund für die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses liegt nicht allein darin, daß der neue befristete Arbeitsvertrag für den Arbeitnehmer günstigere Arbeitsbedingungen vorsieht und der Arbeitnehmer zwischen diesem neuen Arbeitsvertrag und der Fortsetzung seines bisherigen unbefristeten Arbeitsverhältnisses frei wählen konnte.

Aktenzeichen: 7 AZR 349/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 26. August 1998
- 7 AZR 349/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 90 Ca 20651/96 -
Urteil vom 11. Oktober 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 17 Sa 147/96 -
Urteil vom 07. April 1997
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 349/97

BAG – Urteil, 7 AZR 245/97 vom 08.07.1998

Rechtsgebiete:BGB, KSchG 1969
Schlagworte:Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses bedarf auch dann eines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Befristungsvereinbarung bereits den allgemeinen Kündigungsschutz genießt.

2. Dies gilt auch dann, wenn die Befristungsvereinbarung im Rahmen einer vom Arbeitgeber erklärten Änderungskündigung getroffen wird (Anschluß an das Urteil des Zweiten Senats vom 25. April 1996 - 2 AZR 609/95 - BAGE 83, 82 = AP Nr. 78 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

Aktenzeichen: 7 AZR 245/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 08. Juli 1998
- 7 AZR 245/97 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 92 Ca 18903/96 -
Urteil vom 12. September 1996

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 12 Sa 124/96 -
Urteil vom 11. März 1997
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 245/97


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