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nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 16/03 vom 17.02.2003

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unterbliebener Rechtsmittelbelehrung, nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes
Stichwort:nachträgliche Aufhebung eines festgesetzten Zwangsgeldes
Leitsatz:1) Die Rechtsprechung des BGH (FGPrax 2002, 166 = NJW 2002, 2171) über die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde bei einer in einer WEG-Sache ergangenen Entscheidung, die nicht mit einer Rechtsmittelbelehrung verbunden worden ist, ist sinngemäß für alle anderen Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden, die nur mit der sofortigen Beschwerde (hier: § 139 Abs. 1 FGG) angefochten werden können.

2) Zum Verhältnis zwischen der Rechtsmittelanfechtung einer Einspruchsverwerfung mit Zwangsgeldfestsetzung und einer nachträglichen Aufhebung des festgesetzten Zwangsgeldes.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 16/03




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