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nachträgliche Anforderung an rechtmäßig bestehende bauliche Anlage

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Beschluss, 4 TG 1133/07 vom 06.08.2007

Rechtsgebiete:HBO
Schlagworte:Abstandsfläche, Abweichung, atypischer Fall, Nachbarstreitigkeit, nachträgliche Anforderung an rechtmäßig bestehende bauliche Anlage, vorläufiger Rechtsschutz
Stichwort:nachträgliche Anforderung an rechtmäßig bestehende bauliche Anlage
Leitsatz:1. Wird durch eine nachträgliche Anforderung nach § 53 Abs. 3 HBO die Errichtung einer baulichen Anlage angeordnet, die einer Baugenehmigung bedarf, ist diese grundsätzlich in der behördlichen Anordnung mitenthalten.

2. Einzelfall, in dem die unter Zulassung einer Abweichung gemäß § 63 Abs. 1 HBO erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Lärmschutzwand keine subjektiven nachbarlichen Rechte verletzt.

3. Die Vermeidung möglicher Gesundheitsgefahren durch erhöhte Lärmpegel kann einen derart wichtigen öffentlichen Belang darstellen, dass die Interessen des Nachbarn an der Einhaltung der Abstandsvorschriften ausnahmsweise zurücktreten müssen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 4 TG 1133/07




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