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nachträglich eingetretenen Tatsachen

Entscheidungen der Gerichte

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 N 63.05 vom 29.06.2006

Grundsätzlich bedeutsame Änderungen der Sachlage, die erst nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts eingetreten sind und von diesem daher nicht berücksichtigt wurden, rechtfertigen die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO oder § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG, sofern die darauf abstellenden Zulassungsgründe fristgerecht dargelegt wurden.

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