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Nachträglich beigefügter Widerrufsvorbehalt

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 8 S 2322/07 vom 14.04.2008

Rechtsgebiete:LVwVfG, StrG
Schlagworte:Baugenehmigung, Nebenbestimmung, Nachträglich beigefügter Widerrufsvorbehalt, Sondernutzungserlaubnis, Verfahrenskonzentration
Stichwort:Nachträglich beigefügter Widerrufsvorbehalt
Leitsatz:1. Soll einer bestandskräftigen Baugenehmigung nachträglich ein Widerrufsvorbehalt beigefügt werden, müssen die Voraussetzungen des § 48 oder des § 49 LVwVfG vorliegen.

2. Bedarf es nach § 16 Abs. 6 Satz 1 StrG keiner Sondernutzungserlaubnis, weil für das Vorhaben auch eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist die Baugenehmigungsbehörde unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 6 StrG zwar berechtigt, der Baugenehmigung nach pflichtgemäßem Ermessen einen Widerrufsvorbehalt beizufügen, sie ist hierzu aber nicht nach § 16 Abs. 1 Satz 2 StrG verpflichtet.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 8 S 2322/07




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