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nachträglich ausgezahltes Arbeitsentgelt -Zuflussprinzip

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 14 AS 26/07 R vom 30.07.2008

Rechtsgebiete:SGB II, Alg II-V, GG, SGG
Schlagworte:Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommens- oder Vermögensberücksichtigung - nachträglich ausgezahltes Arbeitsentgelt -Zuflussprinzip - Zufluss nach Antragstellung - Berücksichtigung der laufenden Einnahme für den ganzen Zuflussmonat - Ermächtigungskonformität - Verfassungsmäßigkeit
Stichwort:nachträglich ausgezahltes Arbeitsentgelt -Zuflussprinzip
Leitsatz:Bei der Berechnung der Alg II-Leistung ist als Einkommen grundsätzlich alles zu berücksichtigen, was jemand nach Antragstellung wertmäßig dazu erhält; Vermögen ist alles, was er vor Antragstellung bereits hatte. Laufende Einnahmen sind für den Monat zu berücksichtigen, in dem sie zufließen.
Volltext: BSG - Urteil, B 14 AS 26/07 R




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