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Nachtflugregelung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 18.03 vom 20.04.2005

Rechtsgebiete:LuftVG
Schlagworte:Nachtflugregelung, fachplanerisches Abwägungsgebot, Bedarfsprognose, "Angebotsplanung", "Vorratsplanung", Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes
Stichwort:Nachtflugregelung
Leitsatz:1. Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.

2. Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.

3. Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.

4. Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 18.03



BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 B 19.98 vom 12.06.1998

Rechtsgebiete:LuftVG, VwVfG, GG, VwGO, EG-VO, EGV, Internationales Zivilluftfahrtabkommen
Schlagworte:Flugplatz, Nachtflugregelung, Bewertung von Flugzeugtypen unter Lärmschutzgesichtspunkten, Strahlflugzeuge mit Lärmzertifikation nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen, Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr, Bonusflugzeuge, Lärmprognose, Flugzeugmix, Gleichbehandlungsgrundsatz, Vertrauensschutz, Zugang von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft zu Strecken des innergemeinschaftlichen Flugverkehrs.
Stichwort:Nachtflugregelung
Leitsatz:Leitsatz

§ 6 Abs. 2 Satz 1 LuftVG gestattet es, zum Schutz der Flughafenanwohner vor einer Gesundheitsgefährdung durch Fluglärm eine Nachtflugregelung zu erlassen, die bestimmten Strahlflugzeugen mit Lärmzertifikation nach Anhang 16, Band 1, Teil II, Kapitel 3 zum ICAO-Abkommen Starts und Landungen verbietet. Ob Nachtflugbeschränkungen auf der Grundlage der Bonusliste des Bundesministeriums für Verkehr generell ICAO-konform und mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar wären, bleibt offen.

Beschluß des 11. Senats vom 12. Juni 1998 - BVerwG 11 B 19.98 -

I. VGH München vom 25.02.1998 - Az.: VGH 20 A 97.40017
VGH 20 A 97.40018
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 B 19.98


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