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Nachtflugbeschränkungen

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 2 A 2646/01 vom 02.04.2003

Rechtsgebiete:LuftVG, HVwVfG
Schlagworte:Verkehrsflughafen, Genehmigung, Planfeststellung, Nachtflugverkehr, Nachtflugbeschränkungen, Planergänzung, Widerruf, Schutzauflage, Lärmschutz, aktiv, passiv, Nachtruhe
Stichwort:Nachtflugbeschränkungen
Leitsatz:1. Der Betrieb des Flughafens Frankfurt am Main ist in vollem Umfang luftverkehrsrechtlich genehmigt und durch die der (Ausbau-)Genehmigung nachfolgende Planfeststellung von 1971 gedeckt.

2. Gegenüber einem planfestgestellten Verkehrsflughafen kommen für durch Fluglärm Betroffene unter den Voraussetzungen des § 75 Abs. 2 Satz 2 bis 4 HVwVfG Planergänzungsansprüche in Betracht, mit denen in erster Linie verbesserter baulicher Schallschutz an Gebäuden durchgesetzt werden kann.

3. "Aktiver" Lärmschutz in Form von betrieblichen Einschränkungen des Nachtflugverkehrs kann von Drittbetroffenen in derartigen Fällen allenfalls unter den Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 HVwVfG und überdies nur dann beansprucht werden, wenn nachträgliche Schutzauflagen nicht ausreichen, um Gefahren für grundrechtlich geschützte Rechtsgüter zu begegnen (Anschluss an BVerwGE 105, 6, 13 ff.).

4. Durch (verbesserte) Schallisolierung an Gebäuden kann grundsätzlich auch solcher Nachtfluglärm, der die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle überschreitet, in zum Schlafen geeigneten Räumen (im Gebäudeinneren) so weit verringert werden, dass eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht zu besorgen und deshalb ein Teilwiderruf der Flughafenplanfeststellung nicht als ultima ratio erforderlich ist.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 2646/01



BVERWG – Beschluss, BVerwG 11 B 37.97 vom 20.02.1998

Rechtsgebiete:LuftVG, BImSchG
Schlagworte:Nachtflugbeschränkungen, Widerruf einer Flughafengenehmigung, Fluglärm, Eisenbahnlärm, Vorrang aktiven Lärmschutzes.
Stichwort:Nachtflugbeschränkungen
Leitsatz:Leitsatz:

Das Verhältnis von aktivem und passivem Lärmschutz hat in § 41 BImSchG für Straßen und Schienenwege eine spezielle Ausgestaltung erfahren. Rückschlüsse auf die Bewältigung der Probleme des Fluglärms sind daraus nicht zu ziehen.

Beschluß des 11. Senats vom 20. Februar 1998 - BVerwG 11 B 37.97

I. OVG Lüneburg vom 09.06.1997 - Az.: OVG 12 K 325/96 -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 B 37.97


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