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Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch

Entscheidungen der Gerichte




LAG-HAMM – Urteil, 19 Sa 541/03 vom 22.07.2003

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch
Stichwort:Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch
Leitsatz:Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) vermeiden will, darf sich nicht mit der Erklärung des Betriebsrats zufrieden geben, dieser sehe für Verhandlungen über einen Interessenausgleich keine Notwendigkeit und wolle an einem Interessenausgleich auch nicht mitwirken; er muss vielmehr das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen und die Einigungsstelle anrufen.
Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 541/03




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