JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch |
| Stichwort: | Nachteilsausgleich bei unzureichendem Einigungsversuch |
| Leitsatz: | Ein Unternehmer, der Ansprüche auf Nachteilsausgleich (§ 113 Abs. 3 BetrVG) vermeiden will, darf sich nicht mit der Erklärung des Betriebsrats zufrieden geben, dieser sehe für Verhandlungen über einen Interessenausgleich keine Notwendigkeit und wolle an einem Interessenausgleich auch nicht mitwirken; er muss vielmehr das für den Versuch einer Einigung über den Interessenausgleich vorgesehene Verfahren voll ausschöpfen und die Einigungsstelle anrufen. |
| Volltext: LAG-HAMM - Urteil, 19 Sa 541/03 | |
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