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Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 16/02 vom 04.12.2002

Rechtsgebiete:BetrVG, InsO, KSchG
Schlagworte:Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Stichwort:Nachteilsausgleich als Insolvenzforderung
Leitsatz:Führt der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung durch, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, so sind die daraus folgenden Ansprüche entlassener Arbeitnehmer auf Nachteilsausgleich im nach Zugang der Kündigungen eröffneten Insolvenzverfahren auch dann einfache Insolvenzforderungen, wenn die Kündigungen in Absprache mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter und mit dessen Zustimmung erfolgten.
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 16/02




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