JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachteile
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Schlagworte: | Betreuungsunterhalt, Erwerbsobliegenheit, Kind, Eltern, Belastung, Nachteile, Ehe, Dauer, Anordnung, Zuständigkeit, Betreuung, Unterhalt, Erwerb, Obliegenheit |
| Stichwort: | Nachteile |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 UF 124/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Vollziehung, Härte, Härte, unbillige, Krankheit, Erkrankung, Nachteile, gesundheitliche |
| Stichwort: | Nachteile |
| Leitsatz: | Es kann offen bleiben, ob eine Aussetzung der Vollziehung unter dem Gesichtspunkt einer "unbilligen Härte" nach § 80 Abs. 5 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 VwGO nur dann in Betracht kommt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts bestehen und wenn durch die sofortige Vollziehung oder Zahlung dem Abgabenpflichtigen wirtschaftliche Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur schwer - etwa durch eine spätere Rückzahlung - wieder gutzumachen sind. Selbst wenn man trotz fehlender Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Abgabenbescheides als "unbillige Härte" auch gesundheitliche Nachteile anerkennen würde, wäre entscheidend darauf abzustellen, ob die sofortige Vollziehung bzw. Zahlung der geforderten Abgabe eine wesentliche Ursache für die gesundheitlichen Nachteile darstellen würde, d.h. die Erkrankung gerade durch den Sofortvollzug des Abgabenbescheides (mit) verursacht oder verschlimmert würde. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 4 M 46/07 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Vollstreckungsaufschub, Nachteile |
| Stichwort: | Nachteile |
| Leitsatz: | Zur Frage, wann ein vorübergehender Vollstreckungsaufschub gemäß § 456 StPO zu gewähren ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ws 331/06 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, BImSchG, 4.BImSchV, TA Lärm, TA Luft 1986, TA Luft 2002 |
| Schlagworte: | Raumordnungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung, Scopingtermin, Einwendung, immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Schallpegel, Emissionswert, sofortige Vollziehung, Widerspruch, vorläufiger Rechtsschutz, Aussetzungsantrag, Zugangsvoraussetzung, Antragsbefugnis, Nachbar, Anwohner, Einwirkungsbereich, Abfallverbrennungsanlage, Müllverbrennungsanlage, Lärmimmissionen, Luftverunreinigungen, Luftschadstoffe, Beurteilungsgebiet, Einwendungsausschluss, materielle Präklusion, Vollzugsinteresse, Ablagerungsverbot, thermische Restabfallbehandlungsanlage, schädliche Umwelteinwirkungen, Gefahren, Nachteile, erhebliche Belästigungen, Vorsorge, Stand der Technik, Eigentümer, Rechtsvorgänger, Immissionswert, Splittersiedlung, Ortsteil, reines Wohngebiet, Gewerbebetrieb, Gemengelage, Rücksicht, Außenbereich, Schutzpflicht, Vorsorgepflicht, Minimierungsgebot, Vorsorgewert, Vorsorgegrundsatz, kanzerogene Stoffe, Immissionswert, Emissionsgrenzwert, Emissionsminderung, Handlungspflicht, Schutz von Leben und Gesundheit, atypische Sachlage, atypischer Fall, Talkessel, Inversionswetterlage, Abtransport, Schadstoffe, Kamin, Kaminhöhe, Ausbreitungsberechnung, Ausbreitungsmodell FITNAH, Quellhöhe, virtuelle Kaminhöhe, Fumigation, Kaltluft, vertikale Durchmischung, Kaltluftentstehungsfläche, Versiegelung, Vorbelastung, Untersuchungsgebiet, Smog, Smog-Gebiet, Smog-Verordnung, Untersuchungsgebietsverordnung, austauscharme Wetterlage, Ozon, krebserregend, krebserzeugend, Feinstaub, Schwebstaub, Länderausschuss für Immissionsschutz, Grenzwert, Sonderfallprüfung, Krebserkrankungsrisiko, virtuell sichere Dosis, lufthygienisches Gutachten, Vorbelastungsmessung, Monitorpunkt, autochthone Wetterlage, Regionalwind, dynamische Wetterlage, lokale Hauptwindrichtung, Irrelevanzschwelle, diagnostisches Windfeldmodell, LASAT, prognostisches Windfeldmodell, FITNAH, FITNAH-LASAT-Kopplung, Immissionszusatzbelastung, maximaler Aufpunkt, Wash-Out, Kombinationstoxizität, Vermischung, Vermischungskonzept, Sichtkontrolle, Brand, Abfallbunker, Störfallmodell |
| Stichwort: | Nachteile |
| Leitsatz: | 1. Ein vorheriger Aussetzungsantrag bei der Behörde ist im Falle des Drittwiderspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung jedenfalls dann nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für das gerichtliche Eilverfahren, wenn die Behörde in Kenntnis der wesentlichen Einwendungen gegen das Vorhaben die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 27.06.1994 - 1 EO 133/93 -, ThürVBl. 1995, 64). 2. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG ist für die Nachbarn einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage drittschützend und vermittelt diesen daher die nach § 42 Abs. 2 VwGO (in entsprechender Anwendung) für einen Eilantrag erforderliche Antragsbefugnis. Als "Nachbarn" sind diejenigen anzusehen, die sich auf Dauer im Einwirkungsbereich der genehmigten Anlage aufhalten oder Eigentümer von Grundstücken im Einwirkungsbereich der Anlage sind. Soweit es um die Belastung mit Luftschadstoffen geht, ist als Einwirkungsbereich der Anlage die Fläche anzusehen, die sich vollständig innerhalb eines Radius befindet, der dem 50fachen der tatsächlichen Schornsteinhöhe entspricht. 3. Ruft eine geplante Müllverbrennungsanlage für die Nachbarn keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne der §§ 5 Abs. 1 Nr. 1, 3 Abs. 1 BImSchG hervor, können diese die Zulassung nicht mit dem Einwand anfechten, die Anlage sei überdimensioniert (wie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.6.1996 - 10 S 2509/93 -, NVwZ 1996, 297). Ebenso wenig kommt es darauf an, ob es alternative und gleich geeignete Möglichkeiten der Abfallbehandlung gibt. 4. Die Eigentümer eines in einem (faktischen) reinen Wohngebiet gelegenen Hausgrundstücks, das sich an der Grenze zu einem weniger schutzwürdigen Gebiet oder zum Außenbereich befindet, können gegenüber einer in einem weniger schutzwürdigen Gebiet oder im Außenbereich gelegenen Lärmquelle nicht die Einhaltung des für reine Wohngebiete nach der TA Lärm vorgesehen nächtlichen Immissionswertes von 35 dB (A) beanspruchen. 5. Der Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG kommt (anders als der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) grundsätzlich keine drittschützende Wirkung zu (wie BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = NVwZ 2004, 229). 6. Wird dem Betreiber einer Müllverbrennungsanlage die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nach § 5 der 17. BImSchV aufgegeben, die in genereller Weise den vom Anlagenbetreiber nach dem Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zu erfüllenden Pflichten zur Emissionsminderung konkretisieren, ist regelmäßig davon auszugehen, dass zugleich und "erst recht" dem Schutzgebot des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG Genüge getan wird. Dementsprechend kommen Anordnungen, die die Einhaltung niedrigerer Emissionswerte vorschreiben, nur im Einzelfall bei atypischen Sachlagen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht (wie BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25.98 -, NVwZ 1998, 1181). 7. Zur Frage, wann ein derartiger atypischer Sachverhalt im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt (Einzelfall). |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EO 708/05 | |
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