Wegen Verstoßes gegen § 17 Abs. 6 Satz 1 Apothekenbetriebsordnung kann außerhalb der Öffnungszeiten einer Apotheke der Betrieb eines Terminals zur Abgabe von verschreibungspflichtigen und verschriebenen Arzneimitteln untersagt werden.
Die Abgabe lediglich apothekenpflichtiger Arzneimittel kann zulässig sein.