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Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 2 Ss 325/08 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Gesundheitszeugnis, Zeugnis, Attest, Fälschung
Stichwort:Nachtat
Leitsatz:1. Der Tatbestand des § 277 StGB erfüllt auch, wer wahrheitswidrig vorgibt, von einem Arzt zur Ausstellung des Gesundheitszeugnisses beauftragt oder bevollmächtigt zu sein.

2. Es reicht für Alleintäterschaft nach 277 StGB nicht aus, dass der Antragssteller des unrichtigen Gesundheitszeugnisses dieses einem bösgläubigen Dritten zum Gebrauch überlässt.

3. Nach den Grundsätzen der Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) ist allerdings eine Verteilung und Zurechnung der jeweiligen Tatbeiträge in der Weise möglich, dass ein Mittäter das unrichtige Gesundheitszeugnis ausstellt und der andere hiervon Gebrauch macht.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 2 Ss 325/08



BGH – Beschluss, 1 StR 479/08 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:AO
Stichwort:Nachtat
Leitsatz:1. Eine steuerrechtliche Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO besteht auch dann, wenn der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit seiner Angaben bei Abgabe der Steuererklärung nicht gekannt, aber billigend in Kauf genommen hat und er später zu der sicheren Erkenntnis gelangt ist, dass die Angaben unrichtig sind.

2. Die sich aus § 153 AO ergebende steuerrechtliche Pflicht zur Berichtigung von mit bedingtem Hinterziehungsvorsatz abgegebenen Erklärungen wird strafrechtlich erst mit der Bekanntgabe der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens suspendiert, das die unrichtigen Angaben erfasst (im Anschluss an BGHSt 47, 8, 14) .
Volltext: BGH - Beschluss, 1 StR 479/08

BGH – Urteil, 1 StR 627/08 vom 17.03.2009

Rechtsgebiete:UStG, StGB, AO
Stichwort:Nachtat
Leitsatz:Bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern bemisst sich der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile auch dann nach deren Nominalbetrag, wenn die Tathandlung in der pflichtwidrigen Nichtabgabe oder der Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung im Sinne von § 18 Abs. 1 UStG liegt. Der Umstand, dass in solchen Fällen im Hinblick auf die Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung ( § 18 Abs. 3 UStG) zunächst nur eine Steuerhinterziehung "auf Zeit" gegeben ist, führt nicht dazu, dass der tatbestandsmäßige Erfolg lediglich in der Höhe der Hinterziehungszinsen zu erblicken wäre.

Zur Strafzumessung bei Tatserien.
Volltext: BGH - Urteil, 1 StR 627/08

BGH – Beschluss, 5 StR 536/08 vom 11.12.2008

Rechtsgebiete:StPO, StGB, BGB, ScheckG
Stichwort:Nachtat
Volltext: BGH - Beschluss, 5 StR 536/08


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