JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > N > Nachschieben von Gründen
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Umfang der gerichtlichen Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), Berufen auf das Nichtvorhandensein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes durch den öffentlichen Arbeitgeber innerhalb der Antragsfrist |
| Stichwort: | Nachschieben von Gründen |
| Leitsatz: | Für die gerichtliche Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG reicht es aus, wenn sich der öffentliche Arbeitgeber innerhalb der Antragsfrist auf das Nichtvorhandensein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes beruft; es ist Sache des Gerichts, die insoweit erheblichen Tatsachen zu ermitteln. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 4.09 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, AufenthG, EMRK |
| Schlagworte: | Asylanerkennung, Asylberechtigter, Ermessen, Ermessenserwägungen, nachträglich, Familienasyl, Integration, Mitwirkungsobliegenheit, Nachschieben von Gründen, Niederlassungserlaubnis, Sach- und Rechtslage, Widerruf, Widerruf der Asylanerkennung, Zeitpunkt, maßgeblicher |
| Stichwort: | Nachschieben von Gründen |
| Leitsatz: | 1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufes einer Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ist unverändert die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich. 2. Die Ausländerbehörde kann die Begründung ihrer Ermessensentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG um nachträglich bekannt gewordene Tatsachen über die fehlgeschlagene Integration des - hier minderjährigen - Ausländers bezogen auf den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ergänzen. 3. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, wenn die widerrufene Niederlassungserlaubnis auf der Familienasylberechtigung eines im Bundesgebiet geborenen Kindes beruhte. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 8 LB 18/07 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwGO |
| Schlagworte: | Achtung des Privatlebens, Ausländerrecht, Ausländer der zweiten Generation, Ausnahme, Ausnahmefall, Ausweisung, Änderung der Rechtsprechung, Einzelfallwürdigung, Ergänzung von Ermessenserwägungen, Ermessen, Ermessensausweisung, Ermessensentscheidung, Ermessenserwägungen, europarechtskonforme Auslegung, gerichtliches Verfahren, höherrangiges Recht, Nachholung, Nachschieben von Gründen, private Belange, Regelausweisung, Straftat, Verhältnismäßigkeit, vollständige Nachholung |
| Stichwort: | Nachschieben von Gründen |
| Leitsatz: | Soweit aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, BVerwGE 129, 367) insbesondere bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme jeweils eine Ermessensentscheidung notwendig ist, kann bei vollständigem Fehlen solcher Ermessenserwägungen - anders als von der Rechtsprechung in europarechtskonformer Auslegung des § 114 Satz 2 VwGO in Fällen der Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern als Ausnahme zugestanden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 297) - eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erlaubt werden. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 7 A 11361/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Stichwort: | Nachschieben von Gründen |
| Volltext: BRANDENBURGISCHES-OLG - Urteil, 11 U 111/07 | |
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