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Nachschieben von Gründen

Entscheidungen der Gerichte

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 PB 4.09 vom 26.05.2009

Für die gerichtliche Sachprüfung eines Auflösungsantrages nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG reicht es aus, wenn sich der öffentliche Arbeitgeber innerhalb der Antragsfrist auf das Nichtvorhandensein eines ausbildungsadäquaten Dauerarbeitsplatzes beruft; es ist Sache des Gerichts, die insoweit erheblichen Tatsachen zu ermitteln.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 8 LB 18/07 vom 14.05.2009

1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufes einer Niederlassungserlaubnis nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG ist unverändert die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich.

2. Die Ausländerbehörde kann die Begründung ihrer Ermessensentscheidung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG um nachträglich bekannt gewordene Tatsachen über die fehlgeschlagene Integration des - hier minderjährigen - Ausländers bezogen auf den maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt ergänzen.

3. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung nach § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG, wenn die widerrufene Niederlassungserlaubnis auf der Familienasylberechtigung eines im Bundesgebiet geborenen Kindes beruhte.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 7 A 11361/08.OVG vom 22.04.2009

Soweit aufgrund der fortentwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23. Oktober 2007, BVerwGE 129, 367) insbesondere bei der Gruppe der in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Ausländer auch in Fällen eines Regelausweisungstatbestandes wegen des Vorliegens einer Ausnahme jeweils eine Ermessensentscheidung notwendig ist, kann bei vollständigem Fehlen solcher Ermessenserwägungen - anders als von der Rechtsprechung in europarechtskonformer Auslegung des § 114 Satz 2 VwGO in Fällen der Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern als Ausnahme zugestanden (BVerwG, Urteil vom 3. August 2004, BVerwGE 121, 297) - eine Nachholung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht erlaubt werden.

BAG – Urteil, 2 AZR 296/07 vom 26.03.2009

In eine Namensliste eines Interessenausgleichs nach § 1 Abs. 5 KSchG dürfen ausschließlich Arbeitnehmer aufgenommen werden, die aus der eigenen Sicht der Betriebsparteien aufgrund der dem Interessenausgleich zugrunde liegenden Betriebsänderung zu kündigen sind.

BAG – Urteil, 5 AZR 74/08 vom 03.12.2008

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet jedenfalls dann unternehmensweit Anwendung, wenn die verteilende Entscheidung des Arbeitgebers nicht auf einen einzelnen Betrieb beschränkt ist, sondern sich auf alle oder mehrere Betriebe des Unternehmens bezieht. Eine Unterscheidung zwischen den einzelnen Betrieben ist nur zulässig, wenn es hierfür sachliche Gründe gibt.

BAG – Urteil, 9 AZR 791/07 vom 16.09.2008

Teilt ein Bewerber im Bewerbungsschreiben seine Schwerbehinderung mit, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Bewerbungsschreiben bei seinem Eingang vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Diese Pflicht beruht für Altfälle auf § 81 SGB IX in der bis 17. August 2006 geltenden Fassung (aF). Übersehen die für den Arbeitgeber handelnden Personen den Hinweis auf die Schwerbehinderteneigenschaft und verstößt der Arbeitgeber deshalb gegen seine Pflichten aus § 81 SGB IX aF, wird eine Benachteiligung wegen einer Behinderung vermutet. Die unterlassene Kenntniserlangung der in seinem Einflussbereich eingesetzten Personen wird dem Arbeitgeber als objektive Pflichtverletzung zugerechnet. Auf ein Verschulden der handelnden Personen kommt es nicht an.

BAG – Urteil, 2 AZR 314/06 vom 08.11.2007

Der tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Ausschluss der ordentlichen Kündigung zählt zu den Unwirksamkeitsgründen einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen ordentlichen Kündigung, die gemäß §§ 4, 6 nF KSchG rechtzeitig prozessual geltend gemacht werden müssen.

BAG – Urteil, 5 AZR 1007/06 vom 07.11.2007

1. § 613a BGB hindert Arbeitnehmer und Betriebsübernehmer nicht, nach einem Betriebsübergang einzelvertraglich die mit dem Betriebsveräußerer vereinbarte Vergütung abzusenken.

2. Ist eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs.1 1. Alt. BGB) erklärt worden, können andere Anfechtungsgründe nicht nachgeschoben werden.

NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 5 ME 116/07 vom 16.05.2007

Nachschieben von Gründen für die Auswahl unter Beamten, die um eine Beförderungsstelle konkurrieren.

BAG – Urteil, 1 AZR 184/06 vom 13.02.2007

Für Betriebe verschiedener Rechtsträger kann kein gemeinsamer Gesamtbetriebsrat errichtet werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Gemeinschaftsbetriebe.

BSG – Urteil, B 5 RJ 21/05 R vom 17.10.2006

Für einen Versicherten, der auf Grund der Umsiedlung seiner Eltern und Großeltern während des Zweiten Weltkriegs als Vertriebener anerkannt ist, können keine Versicherungszeiten nach dem FRG festgestellt werden, wenn diese nach dem maßgeblichen Vertreibungsvorgang der Umsiedlung zurückgelegt wurden (Fortführung von BSG vom 6.12.1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr 13).

BSG – Beschluss, B 1 KR 19/06 B vom 26.06.2006

1. Die Zulassung der Revision wegen Divergenz setzt im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde voraus, dass die eine Abweichung begründende höchstrichterliche Entscheidung bereits wirksam getroffen wurde, bevor die Frist für die Beschwerdebegründung abgelaufen ist.

2. Die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann etwaige Rechtsprechungsabweichungen, die nach Ablauf der Begründungsfrist zu erwarten sind, nur durch Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache geltend machen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 B 03.2462 vom 25.10.2005

Eine durch bewusste Täuschung (hier: Verschweigen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren) erwirkte Einbürgerung kann auch dann gem. Art. 48 BayVwVfG zurückgenommen werden, wenn der Betreffende dadurch staatenlos wird und die Unionsbürgerschaft verliert; aus Europarecht ergibt sich keine Verpflichtung, von der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung abzusehen.

BSG – Urteil, B 7a AL 18/05 R vom 20.10.2005

1. Wegen fehlender Eigenbemühungen kann das Vorliegen von Arbeitslosigkeit regelmäßig nur verneint werden, wenn die Agentur für Arbeit die allgemeine Obliegenheit zu Eigenbemühungen ausdrücklich und zumutbar konkretisiert hat; ist dies nicht erfolgt, kann von unzureichenden Eigenbemühungen nur ausgegangen werden, wenn der Arbeitslose über die Einschaltung der Dienste der Agentur für Arbeit hinaus selbst nichts unternimmt.

2. Kommt der Arbeitslose der Obliegenheit, sich selbst um die Beendigung seiner Beschäftigungslosigkeit zu bemühen, nicht nach, ist eine Rücknahme bzw Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Wirkung ab Beginn des Zeitraums möglich, in dem er die Eigenbemühungen unternehmen sollte.

3. Die Nichtbefolgung einer rechtzeitigen und ausreichend konkretisierten Aufforderung des Arbeitslosen, Eigenbemühungen zumutbar nachzuweisen, führt zu einer Umkehr der materiellen Beweislast bei der Rücknahme bzw Aufhebung einer Leistungsbewilligung.

4. Eine Obliegenheitsverletzung kann dem Arbeitslosen nur entgegengehalten werden, wenn er seiner Verpflichtung zu Eigenbemühungen und deren Nachweis zumindest fahrlässig nicht nachgekommen ist; dabei ist ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen.

OVG-SAARLAND – Beschluss, 7 Q 1/05 vom 07.09.2005

Die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz der Disziplinargerichte bei der Anfechtung einer Disziplinarverfügung ist in entsprechender Anwendung des § 60 II 1 BDG durch den in der Verfügung angeführten Sachverhalt und den darauf aufbauenden disziplinaren Vorwurf begrenzt; unzulässig ist es deshalb, zur Rechtfertigung einer angefochtenen Disziplinarverfügung eine andere selbstständige Handlung und einen daran anknüpfenden neuen Pflichtverstoß nachzuschieben.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 24 B 03.3295 vom 09.05.2005

1. Die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG setzt voraus, dass in der Person des Ausländers liegende Tatsachen die Annahme rechtfertigen, er leiste konkret einer solchen Vereinigung zumindest Hilfsdienste oder fördere sie sonstwie in nicht nur völlig unbedeutender Weise. Dabei sind die Anforderungen an den Nachweis dieser Voraussetzungen angesichts des besonderen Gewichts der bedrohten Rechtsgüter niedrig anzusetzen. Der vollständige Beweis einer konkreten Gefährdungsaktion durch den betroffenen Ausländer ist nicht erforderlich.

2. Ausgangspunkt für die Prüfung der Ausweisungsvoraussetzungen muss der Befund an Fakten sein, welcher tatsächlich nachgewiesen bzw. im gerichtlichen Verfahren belegt wurde. Damit ist sichergestellt, dass eine reine Verdachtsausweisung, welche rechtsstaatlichen Anforderungen nicht genügen würde, nicht stattfindet.

3. Die von § 8 Abs. 1 Nr. 5 AuslG zu bekämpfende Gefahr besteht auch, wenn ohne spezifische Unterstützung einer einzelnen Vereinigung dem Netzwerk des internationalen Terrorismus zugearbeitet bzw. dieses unterstützt wird.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 C 5.04 vom 07.04.2005

Scheidet ein Beamter auf eigenen Antrag aus dem Dienstverhältnis aus, so ist eine vertragliche Zusage seines bisherigen Dienstherrn unwirksam, ihm nach Beendigung der bei einem Dritten im privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis geleisteten Dienste eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen zu gewähren.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 3 CE 04.2899 vom 21.01.2005

Zur Frage des Anordnungsgrundes mit Blick auf einen faktischen Bewährungsvorsprung des ausgewählten Bewerbers

Das Gebot, die wesentlichen Auswahlerwägungen schriftlich niederzulegen, begrenzt die Möglichkeit zur Ergänzung der Auswahlerwägungen (§ 114 Satz 2 VwGO)

BAG – Urteil, 9 AZR 644/03 vom 23.11.2004

Der Arbeitnehmer, der die Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit nach Maßgabe des § 8 TzBfG verlangt, muss einen Antrag auf Verteilung der verbleibenden Arbeitszeit spätestens in die Erörterung mit dem Arbeitgeber einbringen.

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 BN 2.04 vom 03.11.2004

Die Ermächtigung in Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 EGStGB zum Erlass von Verordnungen über die Einrichtung von Sperrgebieten für die Straßenprostitution lässt keine Regelungen zu, die darauf gerichtet sind, dass die Dirnen in den nicht gesperrten Gebieten (sog. Toleranzzonen) sexuelle Handlungen mit ihren Freiern auch tatsächlich vornehmen können.

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 5.03 vom 16.09.2004

Der Ausgleichsbetrag nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Hamburgischen Bauordnung, der als Surrogat dafür zu zahlen ist, dass notwendige Stellplätze nicht hergestellt oder nachgewiesen werden können, ist keine unzulässige Sonderabgabe und auch sonst verfassungsrechtlich unbedenklich.

BGH – Beschluss, 2 StR 523/03 vom 06.08.2004

Die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde beginnt für den bei der Urteilsverkündung abwesenden Betroffenen auch dann mit der Zustellung des Urteils, wenn dieses nicht mit Gründen versehen ist und die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 Satz 3 OWiG nicht vorlagen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 22 B 03.1362 vom 15.03.2004

1. Die in der Bayerischen Gemeindeordnung geregelte Kompetenzverteilung lässt die Schaffung weiterer Organe mit Entscheidungsbefugnissen nicht zu (wie BayVGH vom 17. 2. 1999, BayVBl 1999, 657).

2. Verstöße gegen die Zuständigkeitsnorm des Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO können weder nach Art. 45 BayVwVfG geheilt noch nach Art. 46 BayVwVfG als unbeachtlich angesehen werden.

3. Bestehen für die Vergabe der Standplätze auf einem Volksfest nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO ermessensbindende Richtlinien, nach denen bestimmte Fallgruppen zu bilden sind, so darf die Verwaltung die damit verbundenen unbestimmten Rechtsbegriffe nicht so undifferenziert anwenden, dass der mit dem Richtlinienerlass verfolgte Steuerungszweck verfehlt wird.

BAG – Urteil, 8 AZR 112/03 vom 05.02.2004

Bedient sich der Arbeitgeber zur Stellenausschreibung eines Dritten - zB der Bundesanstalt (jetzt Bundesagentur) für Arbeit - und verletzt dieser die Pflicht zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, so ist dem Arbeitgeber dieses Verhalten in der Regel zuzurechnen.

SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 471/02 vom 27.11.2003

Eine Sicherstellung nach § 26 SächsPolG liegt vor, wenn zum Schutz privater Rechte der Schutz der Sache selbst erforderlich ist; die Beschlagnahme nach § 27 SächsPolG erfolgt demgegenüber, um Einzelne oder die Allgemeinheit vor einer von der Sache selbst ausgehenden Störung zu schützen (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SächsPolG) oder um die missbräuchliche Verwendung einer Sache durch eine festgehaltene oder in Gewahrsam genommene Person zu verhindern (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 SächsPolG).

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 25 CS 03.897 vom 09.10.2003

1. Eine vom Nachbarn angefochtene Baugenehmigung darf auch von der Widerspruchsbehörde mit einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ergänzt werden.

2. Der Widerspruchsführer ist vor dieser Ergänzung zu hören. Ein Anhörungsmangel wird regelmäßig im verwaltungsgerichtlichen Verfahren geheilt.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 49.02 vom 21.08.2003

Macht die öffentliche Hand die Vergabe einer Subvention davon abhängig, dass der Antragsteller eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, und wird dabei das Einkommen des Ehegatten mit einbezogen, so müssen in der für einen verheirateten Antragsteller geltenden Obergrenze die Lebenshaltungskosten des Ehegatten angemessen berücksichtigt werden.

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 19.02 vom 03.06.2003

1. Eine durch bewusste Täuschung erwirkte Einbürgerung kann nach den Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (hier: Art. 48 BayVwVfG) zurückgenommen werden.

2. Das verfassungsrechtliche Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG bewahrt nicht vor der Rücknahme einer derart erschlichenen Einbürgerung.

3. Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthält die verfassungsrechtliche Wertentscheidung, den Eintritt von Staatenlosigkeit nach Möglichkeit zu verhindern. Diese Wertentscheidung ist in die Ermessensentscheidung über die Rücknahme einer Einbürgerung einzustellen und gegen das öffentliche Interesse an der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung abzuwägen.

BAG – Urteil, 10 AZR 365/02 vom 19.03.2003

Will ein Arbeitgeber aus sachlichen Gründen die Angestellten stärker an sein Unternehmen binden und gewährt er ihnen deshalb eine höhere Jahressonderzuwendung als den gewerblichen Arbeitnehmern, so haben die gewerblichen Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf die höhere Zuwendung aus dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung.

BAG – Urteil, 9 AZR 356/02 vom 18.02.2003

1. Verlangt ein Arbeitnehmer, seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu verringern und die verringerte Arbeitszeit in einer bestimmten Weise zu verteilen, hat der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer sowohl die Verringerung der Arbeitszeit als auch die Verteilung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Ist für den Arbeitgeber erkennbar, daß der Arbeitnehmer die Verringerung der Arbeitszeit von der gewünschten Verteilung der Arbeitszeit abhängig machen will, kann der Arbeitgeber nur einheitlich das Änderungsangebot annehmen oder ablehnen.

2. Läßt sich der Arbeitgeber auf eine Erörterung des Wunsches des Arbeitnehmers nach einer bestimmten Verteilung der Arbeitszeit nicht ein, so verstößt der Arbeitgeber damit gegen die ihm nach § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG obliegende Verhandlungspflicht. Eine Verletzung dieser Obliegenheit hat weder die Fiktion einer Zustimmung noch die Verwirkung des Rechts zur Folge, das Änderungsangebot des Arbeitnehmers abzulehnen.

3. Für die gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Teilzeitverlangens nach § 8 TzBfG ist regelmäßig auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Arbeitgeber die Ablehnung erklärt hat.

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