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Nachrücken in den Stadtrat

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OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 W 7/05 vom 11.05.2005

Rechtsgebiete:KWG, VwGO
Schlagworte:Nachrücken in den Stadtrat
Stichwort:Nachrücken in den Stadtrat
Leitsatz:a) Zu einem einstweiligen Anordnungsverfahren, in dem eine Wählergemeinschaft verhindern will, dass eine aus ihr ausgeschlossene Wahlbewerberin über die Wahlvorschlagliste als Ersatz für ein ausgeschiedenes Stadtratsmitglied in den Stadtrat nachrückt, ist der Wahlbewerber, der bei -hier streitiger- Wirksamkeit des Ausschlusses nachrücken würde, nicht notwendig beizuladen.

b) Es ist nicht Aufgabe des Gemeindewahlleiters, partei- oder wählergruppeninterne Streitigkeiten über die Zugehörigkeit eines Bewerbers zu der betreffenden Partei oder Wählergruppe im Rahmen der von ihm zu treffenden Feststellung nach § 44 Abs. 3 KWG SL zu entscheiden.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 W 7/05




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