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Nachranggrundsatz

Entscheidungen der Gerichte




SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 4 A 144/08 vom 03.06.2008

Rechtsgebiete:AuslG, BSHG
Schlagworte:Passbeschaffungskosten, Notwendiger Lebensunterhalt, Selbsthilfe, Nachranggrundsatz
Stichwort:Nachranggrundsatz
Leitsatz:Kosten für die Ausstellung eines Passes, zu dessen Besitz ein Ausländer nach § 4 Abs. 1 AuslG verpflichtet ist, gehören zum notwendigen Lebensunterhalt i. S. v. § 11 Abs. 1 BSHG.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 4 A 144/08



OVG-BREMEN – Beschluss, S3 B 536/07 vom 28.02.2008

Rechtsgebiete:SGB XII
Schlagworte:Pflegegeldanrechnung, Pflegegeldkürzung, Nachranggrundsatz
Stichwort:Nachranggrundsatz
Leitsatz:1. Das in Kombinationsleistungen nach § 38 SGB XI enthaltene Pflegegeld der Pflegekasse ist gemäß § 66 Abs. 1 Satz 2 SGB XII auf das Pflegegeld nach § 64 Abs. 1 SGB XII anzurechnen.

2. Gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB XII sind Aufwendungen für Pflegepersonen nach § 65 Abs. 1 SGB nicht zu erstatten, soweit die Sachleistungen der Pflegeversicherung nach § 36 SGB XI nicht voll in Anspruch genommen werden.

3. Ein nach dem SGB XI gezahltes Pflegegeld ist nur dann vorrangig auf eine nach § 65 Abs. 1 SGB XII gewährte Leistung anzurechnen, wenn die Anforderungen eines Arbeitgeber bzw. Assistenzmodells nach § 66 Abs. 4 Satz 2 SGB XII erfüllt sind.
Volltext: OVG-BREMEN - Beschluss, S3 B 536/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 32.05 vom 22.02.2007

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Eingliederungshilfe, Annexkosten, Nachranggrundsatz, Fahrt- und Begleitkosten für therapeutische Sitzungen, Akzessorietät, keine strenge - bei Haupt- und Annexleistungen im Jugendhilferecht, Krankenkassenleistung, Verhältnis einer (teilweise) verweigerten - zum Jugendhilferecht, ergänzendes Eintretenmüssen der Jugendhilfe
Stichwort:Nachranggrundsatz
Leitsatz:Nach § 35a SGB VIII besteht ein Anspruch gegen den Jugendhilfeträger auf Erstattung von Kosten für Fahrt und Begleitung zu ambulanter therapeutischer Behandlung als Annexkosten auch dann, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nur noch die Behandlungskosten selbst zu tragen hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 32.05

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 12 CE 04.1789 vom 06.10.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BSHG, BayEUG
Schlagworte:Sozialhilfe - Eingliederungshilfe zu einer angemessenen Schulbildung, Schulbegleitung, Nachranggrundsatz, Schulpflicht der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Erfüllung des Förderbedarfs durch Mobile Sonderpädagogische Dienste
Stichwort:Nachranggrundsatz
Leitsatz:Dem Anspruch auf Eingliederungshilfe in Form der Finanzierung einer schulbegleitenden Maßnahme kann nicht entgegengehalten werden, diese sei bei einem Besuch der Förderschule entbehrlich, soweit der in der allgemeinen Schule anfallende Förderbedarf im Rahmen des Art. 21 Abs. 3 BayEUG durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste gedeckt werden kann.
Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 12 CE 04.1789


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